Angenommen,Person A schließt mit Gesellschaft E einen Vetrag,kann den Vertrag aber später nicht mehr gebrauchen.E bietet A an,ihn aus dem Vertrag zu entlassen,wenn A eine Person B findet,welche den Vertrag übernimmt. A findet B und teilt B´s Namen,Adresse und Bankverbindung an E mit. Eine schriftl.Bestätigung bekommt A von E nicht,weitere Abbuchungen von A´s Konto bleiben aber auch aus.Stattdessen bucht A nun von B´s Konto ab,hat also die Mitteilung erhalten. Bei späteren Rechnungsstreitigkeiten behauptet E,vom Vertragswechsel nie etwas gewusst zu haben. Wie sieht die Lage rechtlich aus: Nach Meinung von A´s Anwalt,welcher inzwischen eingeschaltet wurde,hat E durch Abbuchung von B´s Konto den VErtragswechsel akzeptiert…was meint ihr dazu ?
Marco