Vertragsübernahme

Hallo,

mal angenommen ich habe jemand die Verwaltung eines Miethauses übertragen.
Mal weiter angenommen dieser jemand teilt mir nun mit das er
eine Unternehmenstochter gegründet hat, aus gesellschaftlichen und
steuerrechtlichen Gründen.
Nun soll diese Tochter die laufenden Verträge und Arbeitsabläufe
übernehmen. Was würde passieren wenn ich zwar die Veränderung
zur Kenntnis nehme aber dennoch sagen würde, dass ich
nicht von der Tochtergesellschaft betreut werden möchte. Müsste in
diesem Fall trotzdem die Kündigungsfrist eingehalten werde? Oder
würde es in dem Fall eine Möglichkeit geben sofort aus dem Vertrag
aussteigen zu können?

Dieser Fall ist natürlich rein fiktiv und stand in einer geselligen Runde zur Diskussion.

Ich bin wirklich sehr gespannt auf das was nun kommt. Und bedanke
mich im Voraus für die Antworten.

Einen schönen Abend und einen Grüß
Von Gaby

Mal weiter angenommen dieser jemand teilt nun mit das er
eine Unternehmenstochter gegründet hat, aus gesellschaftlichen
und steuerrechtlichen Gründen.
Nun soll diese Tochter die laufenden Verträge und
Arbeitsabläufe übernehmen.

Hallo!

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__415.html

Keiner muss eine andere Vertragspartei akzeptieren. Gerade wenn man mit Herrn Meyer Hausverwaltung einen Vertrag hat, muss man nicht mit Meyer HV GmbH einverstanden sein.

Aus dem Grund hat der Gläubiger hier zur Stellungnahme aufgefordert, wird diese nicht erteilt, gilt sie als abgelehnt. Solange und auch weiterhin muss der eigentliche Vertragspartner leisten. Allerdings wird er dann zum frühestmöglichen Zeitpunkt kündigen wollen. Sollte bereits der alte Vertragspartner eine GmbH sein, sollte man darauf achten, dass diese einfach „verschwinden“ kann ohne Kündigungsfristen einzuhalten. Also obacht!

Mfg vom

showbee