ein Vertrag wird immer von mind. zwei Parteien geschlossen und von diesen unterschrieben.
Nun gibt es häufig solche Angebote wo dann steht:
„… drucken/schneiden Sie xxx aus, unterschreiben Sie und senden Sie an…“
Das ist dann nur von einer Partei unterschrieben.
Auf welcher Grundlage ist das rechtens und als Vertrag verbindlich?
Auf welcher Grundlage ist das rechtens und als Vertrag
verbindlich?
Ein Vertrag MUSS überhaupt nicht schriftlich abgeschlossen werden!
Es geht schriftlich, mündlich oder auch konkludent (gehe morgens wortlos zum Kios, lege 60(?) Cent hin und nimm Dir ne BILD - Vertrag kommt zustande).
Wenn ein schriftlicher Vertrag dadurch zustande kommt, dass ein Verkäufer einen Katalog als Angebot hat, und der Käufer schriftlich mit seiner Unterschrift bestellt, dann ist das auch vollkommen ok!
Wenn ein schriftlicher Vertrag dadurch zustande kommt, dass
ein Verkäufer einen Katalog als Angebot hat, und der Käufer
schriftlich mit seiner Unterschrift bestellt, dann ist das
auch vollkommen ok!
Der Katalog ist kein Angebot, sondern die schriftliche bestellung des Kunden ist das Angebot. Das wird dann meist konkludent durch Absenden der Ware angenommen. Erst dann ist ein Vertrag zustande gekommen. Insofern ist das eben kein schriftlicher Vertrag in dem Sinne, dass Käufer und Verkäufer ihren Vertrag in einer Urkunde festhalten.
Nun gibt es häufig solche Angebote wo dann steht:
„… drucken/schneiden Sie xxx aus, unterschreiben Sie und
senden Sie an…“
Das ist dann nur von einer Partei unterschrieben.
Auf welcher Grundlage ist das rechtens und als Vertrag
verbindlich?
Auf der Grundlage dessen was die Parteien vereinbart haben.
Ich habe neulich auch auf diese Art einen Vertrag geschlossen - ich hab mein Antragsformular unterschrieben und irgendwann trudelte mir die Kreditkarte ins Haus. Da wusste ich: Jetzt hab ich nen Vertrag geschlossen
Das erste Formular, das ich abgeschickt habe, ist kein Vertrag , sondern ein Angebot an die Firma, mit mir einen Vertrag zu schließen. Ebenso ist es bei Katalogbestellungen, Handyverträgen und unzuähligen anderen Geschäften.
Schriftform ist ohnehin für die wenigsten Verträge erforderlich, wie ja schon erwähnt wurde.
das heißt also, daß der Vertrag eigentlich nicht zum Zeitpunkt meiner Unterschrift abgeschlossen wird, sondern erst wenn der Vertragspartner durch Vertragserfüllung bestätigt.
das heißt also, daß der Vertrag eigentlich nicht zum Zeitpunkt
meiner Unterschrift abgeschlossen wird, sondern erst wenn der
Vertragspartner durch Vertragserfüllung bestätigt.
ja, so ist das, was aber nichts daran ändert, daß man eine Willenserklärung abgegeben hat. Auch wenn man dann vor Zustandekommen des eigentlichen Vertrages (d.h. vor Annahme durch den anderen) aus der Nummer wieder rauswill, ist es im Zweifel schon zu spät: http://dejure.org/gesetze/BGB/130.html