vertragsverlängerung

ich möchte wissen wie oft der arbeitgeber einen arbeitsvertrag nach beendigung der ausbildung befristet verlängern darf!
ist es z.b. erlaub vier mal ein halbes jahr zu verlängern?

wie sieht es mit den gründen aus, warum befristet verlängert wird und wie müssen diese mitgeteilt werden?
reicht es wenn der arbeitgeber mündlich darauf hinweist oder muss es schriftlich verfasst werden?

und was passsiert z.b. wenn so etwas vor das arbeitsgericht geht?
bekommt man dann eine festeinstellung zugesprochen?

für eure mühen danke ich schonmal im vorraus!

Hallo

unter welchen umständen ist das so?

diesmal auch mit freundlichen grüßen (sorry :wink:

rene

unter welchen umständen ist das so?

Hallo,

unter dem Umstand, dass ein Fall von § 14 Abs. 2 TzBfG vorliegt, wonach die sachgrundlose Befristung und die dreimalige Verlängerung dieses Vertrages bis zur Höchstdauer von 2 Jahren (=z.B. 6-Monatsvertrag dreimal um 6 Monate verlängern) zulässig ist, wenn es eine NEUEINSTELLUNG war, d.h. der Azubi vor der Ausbildung noch kein Arbeitsverhältnis bei dem Arbeitgeber hatte.

Viele Grüße
EK