Vertragsverlängerung

Hallo, liebe Experten!

Folgender Fall: Zwischen AN und AG wird ein zeitlich auf ein Kalenderjahr befristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Außerdem wird in diesem Vertrag vereinbart, dass AN und AG vier Wochen vor Ablauf dieser Frist darüber verhandeln, ob das Arbeitsverhältnis weitergeführt werden soll. Die Möglichkeit einer stillschweigenden Verlängerung wird in dem Vertrag ausgeschlossen.

Nun hat der AN den vereinbarten Gesprächstermin vergessen, der AG anscheinend auch. Der AN hat aus Versehen über die Befristung hinaus weitergearbeitet und auch Gehalt erhalten.

Ist nun automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden oder kann sich der AG darauf berufen, dass dieser Fall schriftlich eigens ausgeschlossen wurde?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß,
Jacqueline

Guten Tag.

Nun hat der AN den vereinbarten Gesprächstermin vergessen, der
AG anscheinend auch. Der AN hat aus Versehen über die
Befristung hinaus weitergearbeitet und auch Gehalt erhalten.

Meiner Meinung nach konkludentes Handeln der Beteiligten (wenn die über die Befristung hinaus geleistete Arbeitszeit mehr als eine Bagatelle ist) …

Ist nun automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
entstanden oder kann sich der AG darauf berufen, dass dieser
Fall schriftlich eigens ausgeschlossen wurde?

Durch die Annahme der Leistung nach Vertragsende und die erfolgte Bezahlung der geleisteten Arbeit wird m.E. ein unbefristetes AV begründet. Den Fall würde ich nicht so eindeutig beurteilen, wenn der Arbeitgeber, nachdem er mitbekam, dass der Arbeitnehmer weiter gearbeitet hat,

  • unverzüglich die weitere Arbeitsleistung - unter Berufung auf den Vertrag - unterband;

  • und/oder sich bei Auszahlung der „überschüssigen“ Gehaltsleistung nochmals zeitnah eindeutig im Sinne eines Nicht-Zustandekommens äußerte.

M.M.n. ist nach Vertragsablauf eine neue Situation gegeben: AN durfte nicht erwarten, allein durch das Weiterarbeiten ein Arbeitsverhältnis zu begründen; das Nichteingreifen des AG jedoch würde ich als stillschweigende Zustimmung interpretieren, wobei die Dauer des „erlaubten“ Weiterarbeitens wohl eine wesentliche Rolle spielen dürfte.

IABANAL & froh darüber, also bitte als das interpretieren, was es ist, nämlich die Stellungnahme eines Laien.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

mir persönlich ist es ein Rätsel wie man vergessen kann, dass man ein befristetes Arbeitsverhältnis hat, zumindest da man ja als AN entweder bei Zeiten was Neues sucht oder die Pflicht hätte sich bei Kenntnis der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsuchend melden muss.

Ob das im Falle der verspäteten Beendigung des Arbeitsverhältnisses (falls der AG nun nicht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag eingeht und auf die Beendigung besteht) und im Falle eines Treffens vor dem Arbeitsgericht denn für den AN gut ausgeht wäre interessant.

Hat denn der Arbeitgeber vor den befristeten Arbeitvertrag nicht weiterzuführen?
Oder will der Arbeitnehmer nicht mehr dort arbeiten?
Oder will der Arbeitnehmer es dauerhaft so weiterlaufen lassen?

Grüße Ute

Hallo!

mir persönlich ist es ein Rätsel wie man vergessen kann, dass
man ein befristetes Arbeitsverhältnis hat, zumindest da man ja
als AN entweder bei Zeiten was Neues sucht oder die Pflicht
hätte sich bei Kenntnis der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses Arbeitsuchend melden muss.

Ich gebe Dir recht, es ist schon schwer zu verstehen. Die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz war leider erfolglos, beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet wurde sich wohl nicht.
Eventuell hat der AN sich auch einfach nicht getraut, um Verlängerung zu bitten (aus Angst vor einem Nein) und mag das jetzt nicht zugeben.

Ob das im Falle der verspäteten Beendigung des
Arbeitsverhältnisses (falls der AG nun nicht auf einen
unbefristeten Arbeitsvertrag eingeht und auf die Beendigung
besteht) und im Falle eines Treffens vor dem Arbeitsgericht
denn für den AN gut ausgeht wäre interessant.

Eben, das frage ich mich ja auch.

Hat denn der Arbeitgeber vor den befristeten Arbeitvertrag
nicht weiterzuführen?

Der AG hat es bis jetzt noch gar nicht bemerkt. Es ist aber denkbar, dass er gerne eine neue Kraft statt des jetzigen AN einsetzen würde. Auf jeden Fall würde er aber wohl eine neue Befristung nachlegen.

Oder will der Arbeitnehmer nicht mehr dort arbeiten?

Doch, solange es geht schon.

Oder will der Arbeitnehmer es dauerhaft so weiterlaufen
lassen?

Der AN arbeitet jetzt schon 7 Wochen über den vereinbarten Termin hinaus, ohne genau zu wissen, wo das hin führt und welche Konsequenzen das hat. Irgendwann wird der AG ja doch aufmerksam werden … Zur Zeit sieht es so aus, als würde der AN es tatsächlich einfach so weiterlaufen lassen.

Grüße Ute

Danke für Deine Antwort!

Gruß,
Jacqueline

Guten Abend!

Meiner Meinung nach konkludentes Handeln der Beteiligten (wenn
die über die Befristung hinaus geleistete Arbeitszeit mehr als
eine Bagatelle ist) …

Es sind jetzt schon 7 Wochen, ich denke, das ist schon keine Bagatelle mehr.

Durch die Annahme der Leistung nach Vertragsende und die
erfolgte Bezahlung der geleisteten Arbeit wird m.E. ein
unbefristetes AV begründet. Den Fall würde ich nicht so
eindeutig beurteilen, wenn der Arbeitgeber, nachdem er
mitbekam, dass der Arbeitnehmer weiter gearbeitet hat,

  • unverzüglich die weitere Arbeitsleistung - unter

Berufung auf den Vertrag - unterband;

  • und/oder sich

bei Auszahlung der „überschüssigen“ Gehaltsleistung
nochmals zeitnah eindeutig im Sinne eines
Nicht-Zustandekommens äußerte.

Bis jetzt hat es der AG noch gar nicht mitbekommen, daher gibt es auch noch keine Reaktion seinerseits. Und das offene Gespräch scheint der AN zu fürchten - vermutlich aus Angst vor einer Abfuhr.

M.M.n. ist nach Vertragsablauf eine neue Situation gegeben: AN
durfte nicht erwarten, allein durch das Weiterarbeiten
ein Arbeitsverhältnis zu begründen; das Nichteingreifen des AG
jedoch würde ich als stillschweigende Zustimmung
interpretieren, wobei die Dauer des „erlaubten“
Weiterarbeitens wohl eine wesentliche Rolle spielen dürfte.

IABANAL

Bitte was?

& froh darüber, also bitte als das interpretieren, was
es ist, nämlich die Stellungnahme eines Laien.

Vielen Dank!

Gruß Eillicht zu Vensre

Gruß,
Jacqueline

Holla.

Es sind jetzt schon 7 Wochen, ich denke, das ist schon keine
Bagatelle mehr.

Das dürfte der überwiegende Teil des Abendlandes ähnlich sehen.

Bis jetzt hat es der AG noch gar nicht mitbekommen, daher gibt
es auch noch keine Reaktion seinerseits.

Off topic: Was ist das denn für ein Penner, der sieben Wochen lang für eine Leistung bezahlt, die er ggf. gar nicht will, bzw. wer zahlt denn da die ganze Zeit? AG heißt nicht unbedingt oberster Hochmuckamuck der Bude, kann auch ein Personalwesen vor Ort sein - ist für das Zustandekommen des Arbeitsvertrages erst mal nicht relevant.

Und das offene Gespräch scheint der AN zu fürchten - vermutlich aus
Angst vor einer Abfuhr.

Es gibt den berühmten Satz „Gehe nie zu deinem Fürscht, wenn du nicht gerufen würscht“. Sprich: Wenn sich der AN in seiner Tätigkeit - mit dem nicht 100%ig geklärten Vertragsverhältnis - wohl fühlt, warum sollte er dann den AG auf einen Sachverhalt aufmerksam machen, den dieser doch kennen müsste?

(Anders herum betrachtet besteht natürlich auch die realistische Chance - würde ich sogar vermuten und habe die Rechtslage entsprechend interpretoren - dass der AG sich die Sache mit dem unbefristeten AV anders überlogen hat, mit dem AN zufrieden ist und deswegen nichts unternimmt … warum also ungelegte Hunde mit der Flinte zu Bartel schicken, bis die andere Krähe auch noch ins Glashaus fällt?)

IABANAL

Bitte was?

I a m, b y the way, a bsolutely n ot a l awyer …

Gruß Eillicht zu Vensre

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Hallo nochmal!

Dankeschön für Deine Antwort und Deinen herrlichen Schreibstil! Besagter AN (der bis dahin gar nichts von meiner Anfrage hier wusste) und ich haben uns köstlich amüsiert, besser gesagt, am Boden gekugelt!

Mittlerweile hat sich folgende Situation ergeben:

Ein petzender Kollege hat den Sachverhalt dem Personalbüro gemeldet, das jetzt urplötzlich sehr wach geworden ist (und daraufhin erstmal ALLE Verträge in der Firma auf eventuelle Befristungen überprüft hat - hach, war das eine Aufregung!).

Der AN wurde daraufhin angehalten, das klärende Gespräch mit dem Chef zu führen und tatsächlich, wie keiner außer Dir vermutet hätte: Er ist zufrieden mit dem AN und hat das Arbeitsverhältnis per sofort in ein unbefristetes verwandelt. Die ganze Alarmstimmung also umsonst :smile:

Und ich bin einfach nur froh, so einen netten Kollegen behalten zu dürfen!

IABANAL

Bitte was?

I a m, b y the way, a bsolutely
n ot a l awyer …

Aha! Man lernt nie aus …

Liebe Grüße,

Jacqueline

Guten Abend.

Der AN wurde daraufhin angehalten, das klärende Gespräch mit
dem Chef zu führen und tatsächlich, wie keiner außer Dir
vermutet hätte: Er ist zufrieden mit dem AN und hat das
Arbeitsverhältnis per sofort in ein unbefristetes verwandelt.
Die ganze Alarmstimmung also umsonst :smile:

Na, bauz. Schön, wenn man auch mal Positives erfährt. Wenn ich mal wieder Urlaub in Otterndorf am Wehl mache, komme ich rauf nach Bremerhaven und trinke eins mit … :wink:

Gruß Eillicht zu Vensre