Familie A hat seit mehreren Jahren einen Telefon- und Internetanschluss mit 16.000er DSL und Internetfernsehen. Jetzt zieht Familie A um. „Kein Problem“ meint der Anbieter und richtet den Anschluss am neuen Wohnort neu ein.
Jetzt stellt sich heraus, dass am neuen WOhnort nur noch 1.000er DSL und kein Interntfernsehen besteht. Der Anbieter will den monatlichen Preis aber nicht reduzieren mit der Begründung, mit dem Umzug sei die Laufzeit erneut bei 24 Monate los gegangen und bevor die 24 MOnate nicht abgelaufen sind, kann man den Tarif nicht anpassen.
Frage 1 : Kann der Anbieter bei einem Umzug einfach „klammheinlich“ die Mindestlaufzeit von vorne beginnen lassen?
Frage 2 : Ist es einfach so okay, ohne dass Familie A davon wusste, den Preis nicht den neuen Gegebenheiten anzupassen?!
Es wurde per Telefon lediglich der Umzug besprochen, mehr nicht. Zustimmungen zu Laufzeit oder monatlich gleichbleibenden BEiträgen bei schlechterer Leistung wurden nicht besprochen und schon gar nicht bejaht.
Frage 1 : Kann der Anbieter bei einem Umzug einfach
„klammheinlich“ die Mindestlaufzeit von vorne beginnen lassen?
Frage 2 : Ist es einfach so okay, ohne dass Familie A davon
wusste, den Preis nicht den neuen Gegebenheiten anzupassen?!
Es wurde per Telefon lediglich der Umzug besprochen, mehr
nicht. Zustimmungen zu Laufzeit oder monatlich
gleichbleibenden BEiträgen bei schlechterer Leistung wurden
nicht besprochen und schon gar nicht bejaht.
ein Blick in die dem Vertrag zugrunde liegenden AGB sollten etwas Klarheit bringen.
ein Blick in die dem Vertrag zugrunde liegenden AGB sollten
etwas Klarheit bringen.
Gruß
S.J.
Ja, das ist natürlich richtig. Es wird ja vertraglich auch nicht eine Verbindung mit 16.000er DSL GARANTIERT, sondern lediglich BIS 16.000. Jedoch, da nur nun nur noch eine Verbindung mit 768 kBit besteht, müsste der Tarif auf eine garantierte Verbindung BIS 1.000 geändert werden, sehe ich das falsch?!
Es ist ja auch beim Anbieter zu sehen, dass es verschiedene Tarife gibt. Eben „bis 1.000, bis 6.000“ usw. Sonst könnte man ja einen Tarif machen „bis unendlich“ und dafür 50 Euro verlangen und wenn es halt nur 768 KBit gibt, Pech gehabt. Das ist ja aber nicht so.
Noch dazu ist eine Mindestvertragslaufzeit NUR bei Tarifänderung oder Kündigung und anschliessendem Neuvertrag rechtens. Und dann auch nur, wenn man das irgendwie bestätigt hat. Da Familie A ja nichts von dieser Änderung wusste, das dies nie erwähnt wurde, weder schriftlich noch mündlich, kann das doch gar nicht oka sein, auch abgesehen von den AGBs (in diesen steht ja nicht „wir dürfen einseitige Verträge erzwingen“).
Noch dazu ist eine Mindestvertragslaufzeit NUR bei
Tarifänderung oder Kündigung und anschliessendem Neuvertrag
rechtens. Und dann auch nur, wenn man das irgendwie bestätigt
das steht genau so in den AGB?
hat. Da Familie A ja nichts von dieser Änderung wusste, das
dies nie erwähnt wurde, weder schriftlich noch mündlich, kann
das doch gar nicht oka sein, auch abgesehen von den AGBs (in
diesen steht ja nicht „wir dürfen einseitige Verträge
erzwingen“).
Wenn in den AGB bestimmte Dinge geregelt sind und die AGB wirksamer Vertragsbestandteil sind, kann sich die Familie kaum mit „nicht gewusst“ herausreden. In den AGB könnte durchaus geregelt sein, dass die Verlegung an einen anderen Standort nur mit einer entsprechenden Vertragsverlängerung möglich ist. Das hat überhaupt nichts mit der Erzwingung von Verträge zu tun.
Der Inhalt des Vertrags dürfte die Bereitstellung einer bestimmten Leistung an einem definierten Ort sein. Zieht die Familie um, ändert das zunächst nichts am Vertrag. Möchte die Familie, dass der Anbieter die Leistung an einem anderen Ort erbringt, kann man dem Anbieter schlecht vorwerfen, dass er „einseitige Verträge erzwingen“ würde. Ganz im Gegenteil. Der Anbieter kann auf Erfüllung des ursprünglichen Vertrags bestehen oder, obwohl er hierzu idR. nicht verpflichtet ist, ein Vertragsangebot für die Leistung am neuen Wohnort anbieten. Die Familie wird ja nicht gezwungen, dieses Angebot zu nutzen.