Vertragsverlängerung / Bewerbungsvorschlag / ALG 1

Hallo an alle

Ich habe da eine etwas ungewöhnliche Problematik, die ich mir nicht ganz zusammenpuuzeln kann…

Nehmen wir an der Arbeitslose Hans Mustermann meldet sich am 31.05. nach Zugang der Kündigung pflichtgemäß direkt arbeitssuchend ab dem 01.07. Sperrzeitgründe liegen nicht vor. Mitte Mai (noch während der Beschäftigung) hat er seinen ersten Termin in der Arbeitsvermittlung der AfA. Alle Daten werden aufgenommen und das Profil wird erstellt und zur Vermittlung freigegeben.

Am 20 Juni erhält Hans Mustermann drei Bewerbungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung.

Am 21. Juni kommt der AG auf Hans zu und bietet ihm eine einmonatige sachlich befristete Vertragsverlängerung an. Hans unterschreibt.

Hans Mustermann meldet der AfA umgehend, daß er nicht mehr ab dem 01.07. sondern nunmehr erst ab dem 01.08. arbeitslos ist, bleibt quasi also trotzdem arbeitssuchend.

Nehmen wir an, Hans Mustermann bewirbt sich auf die Stellenvorschläge nicht, obgleich sie zumutbar iSd Gesetzes gewesen wären. Könnte hier eine Sperrfrist verhängt werden oder ist durch die theoretische Abmeldung aus der Alosigkeit und gleichzeitiger Neumeldung da kein sperrzeitbegründender Umstand ersichtlich?

Danke wie immer im Voraus für alle sachdienlichen Hinweise :wink:

Gruß,
LeoLo

Hallo,

schwieriger Fall… :smile:

Prinzipiell besteht ja auch schon mit der Arbeitsuchendmeldung die sog. Mitwirkungspflicht. Das Ziel ist es ja, Herrn Mustermann so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu bringen - am besten nahtlos.

Ggf. können die Stellen ja auch erst ab 01.08. angetreten werden. Dann wäre das Problem ja gelöst.

Ansonsten wäre es das Beste, Herr Mustermann setzt sich direkt mit seinem Arbeitsvermittler in Verbindung. Dieser hat die Vermittlungsvorschläge ja auch rausgeschickt und entscheidet letztendlich, ob eine Sperrzeit eintritt oder nicht.

Gruß