Vertragsverlängerung / Elternzeitvertretung

Ich habe folgende Frage: ich habe nun meinen 3. verlängerten Vertrag der kurz davor steht auszulaufen. Dieser ist ein Elternzeitvertrag der enden soll wenn die Elternzeit endet aber spätestens zu einem gewissen Datum. Allerdings hat diese Mutter die zurückkommen soll nun ihre Elternzeit um 1 Jahr verlängert.

Ist das nun möglich das mein Vertrag umgeschrieben wird und zumindest noch das 1e Jahr gültig ist? oder giltet das schon als eine Verlängerung und sie müssten mir einen unbefristeten geben?

Hallo,
ja, sehe ich genauso, läuft wohl aus. ABER wann hast denn den 3. verlängerten Vertrag unterschrieben?
Dort muß unbedingt auch eine Begründung drinstehen. Ohne diese Begründung dürfte die dritte Verlängerung nicht wirksam sein. Sondern wandelt sich in ein festes AV. Hier würde ich aber mit allen Unterlagen zum Arbeitsgericht gehen, nur wegen einer Auskunft einer eventuellen Klage. Du wirst dann schon hören, was man dir sagt. Interessiert mich wie es ausgegangen ist.
VIEL, VIEL GLÜCK

Hallo,
kann die Frage leider nicht beantworten.
Sorry
Trotzkopf

Sorry, kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruss

sorry, frag lieber einen Juristen! Meiner Laien-Kenntnis nach kann man Arbeitsberhältnisse nicht beliebig verlängern, da gibt es gesetzliche Grenzen (google mal nach „befristetes Arbeitsverhältnis“ oder so).
Alles gute!

Hallo,

im TzBfG - Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge finden sich die Grundlagen hierfür.

Es handelt sich hierbei um die Befristung eines Arbeitsvertrags mit sachlichem Grund
Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn zum Beispiel, wie in deinem Fall nur vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung besteht, wie bei Projekten oder bei der Vertretung eines anderen Mitarbeiters, der durch Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Elternzeit nicht zur Verfügung steht
Der befristete Vertrag kann zwischen einem Tag und bis zu 2 Jahre dauern. Durch die Möglichkeit, diesen bis max.3 Mal mit jeweils bis zu 2 Jahre zu verlängern (Kettenbefristung), ergibt sich eine Anstellungsdauer von maximal 8 Jahren. Der sachliche Grund, der zur Verlängerung führt, kann jedes Mal ein anderer sein.

Ich hoffe das klärt deine Frage

bis bald
Milan

da kann ich leider nicht weiterhelfen
gruß koni

Hallo lizzyk,

das ist nicht wirklich mein Fachgebiet.

Aber schau dir einmal die Seite hier an:
http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsv…

Mit den Informationen dürften alle deine Fragen beantwortet werden.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

MfG
Borkuschter

Hallo,

nein, ein unbefristeten Vertrag wirst Du bei einer Verlängerung nicht erhalten. Dies würde nur bei Verträgen ohne Sachgrund passieren. Da bei Dir ja einer vorhanden ist (Elternzeit) kann der Vertrag so oft der Sachgrund besteht verlängert werden ohne das das Arbeitsverhältnis unbefristet wird.

Hoffe, konnte Dir helfen.

Grüße

Faymee

Hallo,

eigentlich folgt auf eine 3. Verlängerung ein unbefristeter Vertrag. Wenn hier nichts passiert und
Du nicht daraufhingewiesen wirst, dass der Vertrag endet, sowie nach dem Befristungsende wieder in die Firma gehst und nur ein Blatt oder eine Tätigkeit aufnimmst wird der Vertrag automatisch unbefristet verlängert. Aber suche die Hotline über google, hier
kann man mit Rechtsanwälten sprechen. Kostet eben das
telefonische Beratungsgepräch.

Freunliche Grüße

ich kenne mich da leider nicht aus!

sorry da kann ich nichts wirglich zu sagen

da hab ich leider keine AHnung…tut mir leid…und pardon, dass ich erst jetzt antworte, aber wir stecken hier im Umzugsstress und daher ist wenig zeit für I-Net da

LG AQ