Guten Tag,
ich schloss f. mein Kind eine Nachhilfe ab f. 6 Monate Laufzeit. Verlängert sich um zwei Monate, wenn nicht zwei Monate vorher gekündigt wird.
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Ist das zulässig denn ich schloss ihn ab f. 6 Monate.
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Das Büro sagt, sie haben meine Kündigung nicht erhalten u. ich müsste nun noch zwei Monate mehr zahlen.
Was kann ich tun?
Danke Katja
Guten Tag,
Hi
ich schloss f. mein Kind eine Nachhilfe ab f. 6 Monate
Laufzeit. Verlängert sich um zwei Monate, wenn nicht :zwei
Monate vorher gekündigt wird.
- Ist das zulässig denn ich schloss ihn ab f. 6 Monate.
Warum sollte das nicht zulässig sein? Vertrag ist Vertrag und dafür sollte man den lesen.
- Das Büro sagt, sie haben meine Kündigung nicht :erhalten u.
ich müsste nun noch zwei Monate mehr zahlen.
Was kann ich tun?
Die nächste Kündigung per EInschreiben mit Rückschein abschicken oder eine Kündigung persönlich abgeben gegen EMpfangsbekenntnis. Sollte für JEDE Vertragskündigung Gang und Gebe sein.
Danke Katja
Bitte
Gruß
SunnySasi