Situation: Gewerbeabmeldung 2009, Werbevertrag aus dem Jahre 2004 mit 5 Jahren Laufzeit. Bestandteil des Werbevertrags: Mobile Geschwindigkeitsanzeige mit wechseldem Standort.
- Vertragsverlängerung um weitere 5 Jahre trotz Gewerbeabmeldung?
- Ist der Vertrag nichtig wenn der Standort seit Jahren der gleiche ist?
Geht das vielleicht auch weniger stenomäßig?
- Vertragsverlängerung um weitere 5 Jahre trotz
Gewerbeabmeldung?
Was interessiert es den einen Vertragspartner, dass der andere sein Gewerbe abgemeldet hat? Wenn(!) der Vertrag eine autom. Verlängerung vorsieht, für den Fall, dass nicht vorher gekündigt wurde, ist sicherlich die Gewerbeabmeldung keine Kündigung.
- Ist der Vertrag nichtig wenn der Standort seit Jahren der gleiche ist?
Was über Jahre nie beanstandet wurde? Kaum.
Jan