Vertragsverlängerung und Urlaubssemester

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich studiere zur Zeit an einer privaten FH die staatlich anerkannt ist. Nun bin ich im 6ten Semester meines Bachelor Studienganges und habe bereits ein Praktikum (integriert in das Studienprogram) absolviert. Ich habe leider noch eine Klausur offen + meine Bachelorarbeit, das beduetet ich muss am Ende des Semesters nun meinen Vertrag verlängern. Bis dahin ist mir alles bewusst. Nun habe ich mir aber überlegt, dass ich gern noch ein Praktikum machen möchte, weil ich einfach noch nicht 100%ig weiß, was ich machen möchte. Ich studiere Hotel Mgmt. und da gibt es ne Menge Bereiche in die man rein kann… Naja auf jeden Fall meinte meine FH nun, dass sie nicht denkt, dass eine Vertragsverlängerung mit einem Urlaubssemester beginnen kann. Ich verstehe die Problematik nicht wirklich, da ich zwar meinen Vertrag verlängere, es aber ja nicht mein erstes Semester ist. Nun wollte ich mal fragen ob einer von euch ne Ahnung hat, was man mahen kann oder wo irgendwas darüber geschrieben steht. Weil ich will dieses Praktikum machen. Habe über ein halbes Jahr danach gesucht, weil mir nicht mal im Traum eingefalle nwäre, dass das so ein riesen Problem ist. Vor allem, weil ich nichts geschriebenes darüber finde. Auch nicht in unserer Studienordnung oder in meinem Vertrag.

Bitte, ich brauche Hilfe, da das Praktikum bald anfangen soll und ich den Vertrag zurück schicken muss…

Ich bin für jede Hilfe sehr, sehr dankbar!

Jennimiti

Hallo Jennimiti,

wenn dein Plan nicht eindeutig den Regeln widerspricht (tut es ja sicherlich nicht, wennn dir gesagt wird, dass „man nicht denkt, dass…“), dann musst du dein Recht durchsetzen. Ich weiss nicht mit wem du gesprochen hast, aber ich würde mit einer möglichst hohen Instanz die Dinge klären (Prof, Dekan, Uni-Präsident), denn keiner mit gesundem Menschenvertand wird dich von deinem Praktikum abhalten.
Viel Glück!!!
LG Felix

Hallo Felix,

danke für deine schnelle Antwort. Ich weiß nicht warum das so ein Problem ist…ich verstehe es ja auch nicht. Man sagt mir nur immer: „ne ich befürchte das ist nicht möglich aber ich werde dies mit meinen Kollegen besprechen und dann auf dich zurück kommen“… ich habe schon mit unserem „Direktor“ gesprochen. Er kann mir bisher nicht mal sagen wo das schriftlich festgehalten ist. Deine Antwort zeigt mir aber, da es wohl bisher nirgendwo so festgehalten wurde und das macht mir Mut! Ich danke dir!

Sollte sich etwas ergeben (man hat mich bis nächsten Mittwoch vertröstet), werde ich mitteilen wie es gelaufen ist.

Danke nochmal.

Liebe Grüße Jenni

Hallo,
würde empfeheln noch einmal das Gespräch zu suchen mit deinem Studienbetreuer. Im Internet wirds da sicher nichts geben, wo man nachlesen kann. Grundlage sind bestimmt deine Verträge und die Studienordnung.
Gruß

Hallo,

sehr komplex und ohne den Vertrag mit der FH zu sehen nicht zu beantworten.
Letztendlich musst Du Dich direkt mit der FH privatrechtlich einigen. Da Du zahlender Gast bist, sollte die Verwaltung mit Dir etwas pfleglicher umgehen als eine normale Hochschuleverwaltung.
Gibt es denn die Vorlesungen nur einmal im Jahr oder jedes Semester?

Ich habe sowohl Vertrag, als auch Studienordnung durchgelesen. Alles was man so bei uns bekommen kann…und da steht nichts über eine solche Vereinbarung. Und als ich nachgefragt hab, wo etwas darüber geschrieben steht, damit ich mich auch etwas vorbereiten kann, wurde ich auf Mittwoch vertröstet…aber naja… Da hilft wohl nichts mehr, als warten.

Ich muss nur ein Re-Sit (Wiederholungsklausur) schreiben, bedeutet ich muss den Kurs nicht mal besuchen, um die Klausur zu schreiben, weil ich schon zugelassen bin…

Ja ich danke für eure Antworten… Da werde ich wohl bis Mittwoch warten müssen. Ich danke euch trotzdem sehr.

Liebe Grüße Jenni