Vertragsweiterführung bei Firmenübernahme

Moin Leutz,

wie letzte Woche offiziell verlautbart wurde, wird die Marke ARCOR im
Jahr 2009 vom Markt verschwinden und stattdessen alles von VODAFONE
übernommen.

Nun kann es doch aber sein, dass jemand nullnullgarkeinen Bock darauf hat, zukünftig VODAFONE auf seiner Rechnung stehen zu haben, z. B. weil man mit denen früher immense Probleme hatte und vielleicht sogar genau deshalb damals von VODAFONE zu ARCOR gewechselt ist.

Meine Frage lautet also: Bleibt in einem solchen Fall wie der
Übernahme durch einen Mitbewerber der bisher existierende Vertrag
bestehen? Muss evtl. ein neuer Vertrag unterzeichnet werden? Muss
der neue Anbieter - im konkreten Fall also VODAFONE - dem Kunden eine
entsprechende Mitteilung zukommen lassen, so dass er sich frei
entscheiden kann, ob er nach vollzogenem Wechsel beim neuen Anbieter
bleiben will? Habe er ein außerordentliches Kündigungsrecht?

Falls jemand dazu kompetente Antworten parat hat, würde ich mich
freuen, wenn ich diese Antworten bekommen könnte. Will sagen: Hau´ in
die Tasten und bring´ bitte ein wenig Licht in mein persönliches
Dunkel.

Danke im Voraus

Olaph

Mahlzeit!

wie letzte Woche offiziell verlautbart wurde, wird die Marke
ARCOR im
Jahr 2009 vom Markt verschwinden und stattdessen alles von
VODAFONE übernommen.

Arcor gehörte schon länger Vodafone, im Mai hat Vodafone die
restlichen 25% gekauft und ist damit 100% Eigentümer.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/vo…

Vodafone hat sich nun entschlossen die „Marke“ Arcor sterben zu
lassen, also nur der Name Arcor wird in Zukunft nicht mehr genutzt.

Meine Frage lautet also: Bleibt in einem solchen Fall wie der
Übernahme durch einen Mitbewerber der bisher existierende
Vertrag bestehen?

Wie schon gesagt es ist keine Übernahme.

Die bestehenden Verträge werden einfach unter dem Namen Vodafone
weitergeführt.

Gruß
Stefan

hallo stefan,

danke für die schnelle antwort. geholfen hat sie mir allerdings leider nicht. was de facto passiert ist, ist mir klar. trotzdem stellt sich mir die frage, wie die rechtliche situation ist. wieso kann eine firma wie im konkreten falle eben VODAFONE verträge weiterführen, die der kunde niemals mit VODAFONE abgeschlossen hat?

wenn ich einen BMW bestelle, der mir in 4 monaten geliefert werden soll und wenn außerdem BMW beschließt, den markennamen zu ändern, dann kann mich doch auch niemand zwingen, das fahrzeug abzunehmen, wenn nicht BMW draufsteht. wäre doch auch mehr als ärgerlich, wenn ich mir vorstelle, dass z. b. SKODA BMW aufkauft… und wenn der Z1 auch noch so geil aussieht: wenn hinten fett SKODA draufstünde, würde ich ihn nicht fahren wollen!

Hallo,

danke für die schnelle antwort. geholfen hat sie mir
allerdings leider nicht.

ach, sind nur Antworten erwünscht, die deine Rechtsauffassung bestätigen?

was de facto passiert ist, ist mir
klar. trotzdem stellt sich mir die frage, wie die rechtliche
situation ist. wieso kann eine firma wie im konkreten falle
eben VODAFONE verträge weiterführen, die der kunde niemals mit
VODAFONE abgeschlossen hat?

Weil man juristische Personen nicht nur kaufen, sondern auch mit anderen verschmelzen oder einfach umbenennen kann?

wenn ich einen BMW bestelle, der mir in 4 monaten geliefert
werden soll und wenn außerdem BMW beschließt, den markennamen
zu ändern, dann kann mich doch auch niemand zwingen, das
fahrzeug abzunehmen, wenn nicht BMW draufsteht. wäre doch auch
mehr als ärgerlich, wenn ich mir vorstelle, dass z. b. SKODA
BMW aufkauft… und wenn der Z1 auch noch so geil aussieht:
wenn hinten fett SKODA draufstünde, würde ich ihn nicht fahren
wollen!

Beim Kaufvertrag ist die Leistung der Kaufgegenstand BMW, wenn es den nicht mehr gibt, weil der jetzt anders heißt, dann mag das ein Fall von Unmöglichkeit sein, der zum Rücktritt berechtigt.

Beim Fall hier ist die Leistung identisch, nur der Name des Vertragspartners ändert sich.

Sagt der Arbeitgeber A zum Arbeitnehmer O: „Herr Olaph. Sie haben geheiratet. Herzlichen Glückwunsch. Sie haben außerdem den Namen Ihrer Frau angenommen. Dann sind Sie jetzt gefeuert. Wir haben Sie ja schließlich als Herr Olaph eingestellt. Wir wollten schon immer einen Olaph mit ‚ph‘ haben, das sind Sie ja nun nicht mehr.“

Was wird der Arbeitnehmer O wohl darauf sagen? Genau. Meine Leistung ist doch dieselbe. Nur weil ich jetzt anders heiße, soll ich gefeuert sein? Das kann doch wohl nicht wahr sein.

Genau.

VG
EK

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hallo ekkehard,

ach, sind nur Antworten erwünscht, die deine Rechtsauffassung
bestätigen?

samma, wieso schmeisst du denn gleich mit polemik um dich? die tatsache, dass mir die erste antwort nicht weitergeholfen hat, sagt doch wohl absolut nichts darüber aus, welche antworten ich gelten lasse. jede antwort ist willkommen, doch wenn ich sie nicht verstehe bzw. nicht so verstehe, dass mir dadurch die erhellung kommt, was selbstverständlich auch an mir liegen kann, dann darf ich das doch auch äußern, oder?

Weil man juristische Personen nicht nur kaufen, sondern auch
mit anderen verschmelzen oder einfach umbenennen kann?

das man das darf und kann, das ist mir durchaus bewusst, denn sonst würde sich meine frage gar nicht erst ergeben. was ich nicht weiss, ist, wie derartiges denn wohl rechtlich geregelt ist. darauf habe ich meines erachtens von dir leider auch keine antwort erhalten.

Beim Kaufvertrag ist die Leistung der Kaufgegenstand BMW, wenn
es den nicht mehr gibt, weil der jetzt anders heißt, dann mag
das ein Fall von Unmöglichkeit sein, der zum Rücktritt
berechtigt.

Beim Fall hier ist die Leistung identisch, nur der Name des
Vertragspartners ändert sich.

wo ist denn da der unterschied zu meiner analogie mit dem BMW? die leistung ist dort ebenfalls identisch, nur dass nicht mehr BMW sondern SKODA draufsteht. oder begreife ich das einfach nur nicht, weil ich es nicht begreifen will?

Sagt der Arbeitgeber A zum Arbeitnehmer O: „Herr Olaph. Sie
haben geheiratet. Herzlichen Glückwunsch. Sie haben außerdem
den Namen Ihrer Frau angenommen. Dann sind Sie jetzt gefeuert.
Wir haben Sie ja schließlich als Herr Olaph eingestellt. Wir
wollten schon immer einen Olaph mit ‚ph‘ haben, das sind Sie
ja nun nicht mehr.“

Was wird der Arbeitnehmer O wohl darauf sagen? Genau. Meine
Leistung ist doch dieselbe. Nur weil ich jetzt anders heiße,
soll ich gefeuert sein? Das kann doch wohl nicht wahr sein.

das ist ein vergleich, den ich nachvollziehen kann. aber stimmt er auch juristisch? das klingt alles sehr nach vermutung. ich habe also zweifel an der zuverlässigkeit dieser aussage. sind diese zweifel gerechtfertigt oder zweifel ich nur, weil die antwort nicht meiner erwartung entspricht?

hast du vielleicht nen tipp für mich, wo ich das nachlesen kann? oder kannst du mir versichern, dass du deine antwort auf wissen und nicht auf vermutung gründest?

überzeugt von der richtigkeit deiner antwort bin ich nämlich keinesweg, und überreden lasse ich mich nicht. tut mir leid, wenn ich dir zu kritisch bzw. skeptisch bin.

gruß

olaph

1 „Gefällt mir“

Eigentlich finde ich ja nicht, dass E. Krulls Antwort noch etwas hinzuzufügen ist. Was genau ist denn noch das Problem?

Es versteht sich ja von selbst, dass auf Grund der Vertragsfreiheit A dem B nicht X als Vertragspartner aufzwingen kann. Jeder sucht sich seine Vertragspartner selbst aus. Ebenso versteht sich aber doch von selbst, dass sich der Name einer Person ändern kann, ohne dass sich das auf das Vertragsverhältnis auswirkt. Das Arbeitnehmer-Beispiel von E. Krull war doch hervorragend!

Die Frage lautet also allein, ob der Kunde nun noch mit derselben Person einen Vertrag hat - die nur anders heißt -, oder ob eine andere Person Vertragspartner werden soll (was sich der Kunde nicht gefallen lassen muss). Das ist eine Frage des Gesellschaftsrechts, und darum halte ich mich da lieber raus :smile:

Levay

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überzeugt von der richtigkeit deiner antwort bin ich nämlich keinesweg,

Dich will hier auch keiner überzeugen. Wenn Du den Antworten keinen Glauben schenken willst, dann kündige doch einfach Deinen Vertrag mit der von Dir hier gelieferten Begründung. Das kostet Dich gerade mal das Briefporto, und Du erhälst umgehend die wasserdichte Begründung, warum Deine Kündigung unzulässig ist.

Hallo,

samma, wieso schmeisst du denn gleich mit polemik um dich? die
tatsache, dass mir die erste antwort nicht weitergeholfen hat,
sagt doch wohl absolut nichts darüber aus, welche antworten
ich gelten lasse. jede antwort ist willkommen, doch wenn ich
sie nicht verstehe bzw. nicht so verstehe, dass mir dadurch
die erhellung kommt, was selbstverständlich auch an mir liegen
kann, dann darf ich das doch auch äußern, oder?

das war nicht polemisch. Du hast eine vollständige und juristisch einwandfreie Antwort bekommen und trotzdem geschrieben, dass dir das nicht weiterhilft. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht. Sie wurde auch einwandfrei begründet, nämlich damit, dass sich außer dem Namen des Anbieter nichts ändert, es handelt sich noch nicht einmal um einen Inhaberwechsel, sondern um eine reine Markenänderung, d.h. Namensänderung. Warum sollte es auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn weder der Vertragspartner noch die Leistung geändert werden?

wo ist denn da der unterschied zu meiner analogie mit dem BMW?
die leistung ist dort ebenfalls identisch, nur dass nicht mehr
BMW sondern SKODA draufsteht. oder begreife ich das einfach
nur nicht, weil ich es nicht begreifen will?

Nein, die Leistung selbst ist eine andere, denn der Kunde hat jetzt keinen BMW. Vertragsgegenstand war aber Lieferung eines BMW.

Allerdings hat der Arcor-Kunde immer noch DSL mit Übertragungsrate XY und Festnetz und eine Telefonflat und eine DSL-Flat und dieselbe Nummer und denselben Preis und dieselben Leitungen und denselben Durchsatz und dieselbe Hardware und und und. Vertragsgegenstand war Telefon und DSL und Flat und nicht: Telefon und DSL und FLat von jemand, der während der ganzen Vertragsdauer ARCOR heißt und keinesfalls VODAFONE. Das mag ein subjektiver Vorbehalt des Kunden sein, der ist aber nicht erkennbar nach außen getreten, ist damit kein Vertragsbestandteil geworden.

stimmt er auch juristisch? das klingt alles sehr nach
vermutung. ich habe also zweifel an der zuverlässigkeit dieser
aussage. sind diese zweifel gerechtfertigt oder zweifel ich
nur, weil die antwort nicht meiner erwartung entspricht?

Die Fanta4 würden jetzt sagen: Zweifeln wir an der Power, dann powern wir nur unsere Zweifel.

hast du vielleicht nen tipp für mich, wo ich das nachlesen
kann? oder kannst du mir versichern, dass du deine antwort auf
wissen und nicht auf vermutung gründest?
überzeugt von der richtigkeit deiner antwort bin ich nämlich
keinesweg, und überreden lasse ich mich nicht. tut mir leid,
wenn ich dir zu kritisch bzw. skeptisch bin.

Großes Indianerehrenwort?

VG
EK

P.S.: Bist du Lehrer? Frage nur zu statistischen Zwecken… :wink:

Hallo Levay,

vielen Dank für den Beistand.

Die Frage lautet also allein, ob der Kunde nun noch mit
derselben Person einen Vertrag hat - die nur anders heißt -,
oder ob eine andere Person Vertragspartner werden soll (was
sich der Kunde nicht gefallen lassen muss). Das ist eine Frage
des Gesellschaftsrechts, und darum halte ich mich da lieber
raus :smile:

Wenn die verlinkte Pressemeldung stimmt, dann passiert gesellschaftsrechtlich nichts.

„Vodafone verspricht sich von der Komplettübernahme mehr Möglichkeiten, die beiden Unternehmen miteinander zu verzahnen. Künftig …“

VG
EK

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