Vertragswerkstatt bei Neuwagen Pflicht?

Hallo auch,

da ich mir jetzt erstmals einen Neuwagen zulegen werd stellt sich mir eine Frage. Ich war mit meinen älteren Autos immer bei einer freien Wekstatt der ich auch großes Vertrauen entgegen bringe. War bis jetzt immer alles so wie mans sich halt wünscht.

In der direkten Umgebung gibts auch keine Vertragswerkstatt, das neue Auto hab ich in der nächsten größeren Stadt bestellt.

Wie ist das denn in sachen Wartung und Garantie usw.? Kann ich mit dem Neuwagen zu der freien Werkstatt, also entsprechend dem Wartungsplan für das Fahrzeug oder sollte ich zumindest Anfangs doch lieber zur Vertragswerkstatt?

Lg
Schnarchi

Hallo !

Ist das nicht klar ?

Gewährleistung und freiwillige Garantie kann NUR der Vertragspartner,also das Autohaus liefern,wo man gekauft hatte.

Die Inspektionen nach Serviceplan des Herstellers kann auch eine Fremdwerkstatt machen,auch sie quittiert es mit ihrem Stempel dort im Heft. Das ist nach EU-Recht seit einiger Zeit so geregelt.
Auch mussten dazu die Hersteller die Serviceunterlagen an die Fremdfirmen „herausrücken“,damit die nach den Vorgaben werkeln können.

Aber eine „Kulanz“ bei Mängeln/Fehlern,die nicht unter Gewährleistung oder Garantie fallen,wird man sicher nur dann vom Hersteller erwarten dürfen,wenn man auch „seine“ Werkstätten besucht hat.
Da die Kulanz rein freiwillig ist,kann man es dem Hersteller auch nicht verübeln,wenn er so handeln sollte.

MfG
duck313

Nochmals Hallo,

Ist das nicht klar ?

Gewährleistung und freiwillige Garantie kann NUR der
Vertragspartner,also das Autohaus liefern,wo man gekauft
hatte.

Das war mir schon klar dass ich bei Garantieansprüchen zum Vertragshändler muss… ich meinte mehr ob der Vertragshändler dann sagt ätschi bätschi, die Wartung hat ja wer anders gemacht, drum geht das nicht mehr auf Garantie oder so…

Die Inspektionen nach Serviceplan des Herstellers kann auch
eine Fremdwerkstatt machen,auch sie quittiert es mit ihrem
Stempel dort im Heft. Das ist nach EU-Recht seit einiger Zeit
so geregelt.
Auch mussten dazu die Hersteller die Serviceunterlagen an die
Fremdfirmen „herausrücken“,damit die nach den Vorgaben werkeln
können.

Das hilft mir schon mal weiter, also wäre ja Wartung bei „meiner“ Werkstatt dann auch OK

Aber eine „Kulanz“ bei Mängeln/Fehlern,die nicht unter
Gewährleistung oder Garantie fallen,wird man sicher nur dann
vom Hersteller erwarten dürfen,wenn man auch „seine“
Werkstätten besucht hat.
Da die Kulanz rein freiwillig ist,kann man es dem Hersteller
auch nicht verübeln,wenn er so handeln sollte.

Das versteht sich ja dass ich sowas nicht irgendwo einfordern kann…

Schnarchi

Hallo !

Zur gesetzlichen Gewährleistung(Neuwagen 2 Jahre) ist der Händler verpflichtet,da kann er sich nicht drücken,egal wo man den Wagen hat warten lassen.
Die Garantie des Herstellers ist ebenfalls im Grunde freiwillig eingeräumt aus Marketinggründen,was die umfasst,ist ja im Kleingedruckten geregelt.
Dort könnte er prinzipiell einen Händlerzwang festschreiben,wenn man die Garantie einlösen möchte.
Man muß es eben lesen,ob dort so etwas steht.

Wenn eine Fremdwerkstatt aber nicht ordentlich arbeitet und der Hersteller weist es im Schadensfall nach,dann kann er m.E. auch die gesetzliche Gewährleistung ablehnen.
Das wäre so wie bei einem Selbstverschulden des Autofahrers an einem Motorschaden z.B.

MfG
duck313

Nochmals Hallo,

Ist das nicht klar ?

Gewährleistung und freiwillige Garantie kann NUR der
Vertragspartner,also das Autohaus liefern,wo man gekauft
hatte.

Das war mir schon klar dass ich bei Garantieansprüchen zum
Vertragshändler muss… ich meinte mehr ob der Vertragshändler
dann sagt ätschi bätschi, die Wartung hat ja wer anders
gemacht, drum geht das nicht mehr auf Garantie oder so…

Du unterscheidest aber noch nicht zwischen Garantie und Haftung für Sachmängel („Gewährleistung“).

Garantie gibt ein Hersteller freiwillig. Er kann die an alles binden, was ihm in den Kram passt.
Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt.
Und da ein Fahrzeug regelmäßiger Wartung bedarf, muss diese auch mal nachgewiesen werden.

Das hilft mir schon mal weiter, also wäre ja Wartung bei
„meiner“ Werkstatt dann auch OK

Warst du schon in deiner Werkstatt und hast dir das bestätigen lassen?

Nur zur Sicherheit:
Damit ein Service, z.B. eines VW, auch als solcher anerkannt wird, muss die Werkstatt nach den Richtlinien von VW arbeiten.
Fehlt ihr z.B. das passende Auslesegerät oder Werkzeug, dann kann sie keine Inspektion nach Herstellervorgabe und MIT Erhalt der Ansprüche bei Mängeln machen.

Hai!

Zur gesetzlichen Gewährleistung(Neuwagen 2 Jahre) ist der
Händler verpflichtet,da kann er sich nicht drücken,egal wo man
den Wagen hat warten lassen.

Und was hilft das? Er muß nachweisen das das Fahrzeug bei
Gefahrübergang einen Mangel hatte, bin gespannt wie das geht.

Die Garantie des Herstellers ist ebenfalls im Grunde
freiwillig eingeräumt aus Marketinggründen,was die umfasst,ist
ja im Kleingedruckten geregelt.

Genau und in aller Regel steht dort das Inspektionen bei
Fachwerkstätten gemacht werden müssen.

Wenn eine Fremdwerkstatt aber nicht ordentlich arbeitet und
der Hersteller weist es im Schadensfall nach,dann kann er m.E.
auch die gesetzliche Gewährleistung ablehnen.

Er muß erstmal gar nichts nachweisen, der Käufer hingegen sehr wohl.

Der Plem

Hai!

ich meinte mehr ob der Vertragshändler
dann sagt ätschi bätschi,

Dem ist das relativ egal, da der Hersteller die Rechnung zahlen muß,
der gibt ja auch die Garantie und nicht der Händler

die Wartung hat ja wer anders
gemacht, drum geht das nicht mehr auf Garantie oder so…

Abhängig von den Garantiebedingungen kann dir das passieren, oder
besser, die Wahrscheinlichkeit ist hoch.

Das hilft mir schon mal weiter, also wäre ja Wartung bei
„meiner“ Werkstatt dann auch OK

Frag doch einfach mal den Hersteller, der gibt schließlich die
Garantie.

Der Plem

Hai!

ich meinte mehr ob der Vertragshändler
dann sagt ätschi bätschi,

Dem ist das relativ egal, da der Hersteller die Rechnung
zahlen muß,
der gibt ja auch die Garantie und nicht der Händler

Wobei es durchaus eine Regelung zwischen Hersteller und Vertragshändler geben kann, dass z. B. der Arbeitsaufwand vom Händler zu tragen ist. Das ist für den Kunden egal, soll nur die Motivation des Händlers erklären, Garantieleistungen abzulehnen.

die Wartung hat ja wer anders
gemacht, drum geht das nicht mehr auf Garantie oder so…

Abhängig von den Garantiebedingungen kann dir das passieren,
oder
besser, die Wahrscheinlichkeit ist hoch.

Wobei das nicht zwingend rechtens sein muss. So auf die Schnelle hab ich nur diesen Artikel gefunden:

http://www.zeit.de/auto/2010-05/eu-autoreparaturen-p…

Vielleicht hat jemand noch eine bessere, weil direktere Quelle…

Das hilft mir schon mal weiter, also wäre ja Wartung bei
„meiner“ Werkstatt dann auch OK

Frag doch einfach mal den Hersteller, der gibt schließlich die
Garantie.

Nur darf er eben nicht zwingend die Garantie an die ihm genehmen Bedingungen knüpfen (sonst tauchen dort Regelungen auf wie eine bestimmte Herstellerbindung der Reifen oder das Tanken bestimmter Hersteller, was in Zeiten von E10 wieder aktuell werden könnte).

Gruß

ALex

Hai!

Wobei es durchaus eine Regelung zwischen Hersteller und
Vertragshändler geben kann

die gibt es ganz sicher, kein Zweifel.

Schnelle hab ich nur diesen Artikel gefunden:
http://www.zeit.de/auto/2010-05/eu-autoreparaturen-p…
Nur darf er eben nicht zwingend die Garantie an die ihm
genehmen Bedingungen knüpfen

Das stimmt aber das hilft einem meist nicht praktisch weiter.

Wenn eine Werkstatt das Auto nie sieht außer im Garantiefall dann
kann man sich überlegen mit welcher Begeisterung die bei der Sache
sind. Man bekommt keine Termine, die Ersatzteile fehlen und und und
Soweit ich weiß ist die Werkstatt noch nicht mal verpflichtet das
Fahrzeug anzunehmen.

Egal wie die rechtliche Lage genau ist ich glaube man tut sich keinen
Gefallen.

Der Plem

PS: Aber … … Versuch macht klug!

Frag doch einfach mal den Hersteller, der gibt schließlich die
Garantie.

Nur darf er eben nicht zwingend die Garantie an die ihm
genehmen Bedingungen knüpfen.

Doch, darf er. Warum auch nicht? Garantie ist frewillig.