Hai!
ich meinte mehr ob der Vertragshändler
dann sagt ätschi bätschi,
Dem ist das relativ egal, da der Hersteller die Rechnung
zahlen muß,
der gibt ja auch die Garantie und nicht der Händler
Wobei es durchaus eine Regelung zwischen Hersteller und Vertragshändler geben kann, dass z. B. der Arbeitsaufwand vom Händler zu tragen ist. Das ist für den Kunden egal, soll nur die Motivation des Händlers erklären, Garantieleistungen abzulehnen.
die Wartung hat ja wer anders
gemacht, drum geht das nicht mehr auf Garantie oder so…
Abhängig von den Garantiebedingungen kann dir das passieren,
oder
besser, die Wahrscheinlichkeit ist hoch.
Wobei das nicht zwingend rechtens sein muss. So auf die Schnelle hab ich nur diesen Artikel gefunden:
http://www.zeit.de/auto/2010-05/eu-autoreparaturen-p…
Vielleicht hat jemand noch eine bessere, weil direktere Quelle…
Das hilft mir schon mal weiter, also wäre ja Wartung bei
„meiner“ Werkstatt dann auch OK
Frag doch einfach mal den Hersteller, der gibt schließlich die
Garantie.
Nur darf er eben nicht zwingend die Garantie an die ihm genehmen Bedingungen knüpfen (sonst tauchen dort Regelungen auf wie eine bestimmte Herstellerbindung der Reifen oder das Tanken bestimmter Hersteller, was in Zeiten von E10 wieder aktuell werden könnte).
Gruß
ALex