Vertragswiderruf nicht akzeptiert worden

Hallo,
ich habe bei einer Firma online einen Vertrag abgeschlossen. Dies stand im Vertrag zum Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, viCash GmbH, Schlüterstrasse 31, 10629 Berlin, Deutschland, Fax: +49 (0) 1803-557781
(Festnetzpreis 9 ct/min;Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min); E-Mail: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Widerrufen Sie einen Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so haben Sie keinen Wertersatz zu leisten.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten dann, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Ich habe kurz darauf den Vertrag gekündigt und der Firma eine Email geschrieben, worin ich meinen Vertrag widerrufen habe. Das war ein Tag nach dem Vertragsabschluss.
Folgende Antwort habe ich erhalten:
vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir können Ihren Widerruf nicht akzeptieren.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten dann, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Sie haben bei der Buchung ausdrücklich zugestimmt, dass viCash vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt. Durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages haben Sie Ihr Widerrufsrecht verloren.

Wir haben den Zugang zum Ende der Laufzeit gekündigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ist das so in Ordnung?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Antworten.
Viele Grüße
Moesha

Da würde ich gleich einen Anwalt einschalten - es scheint, da will Dich jemand hinters Licht führen. Reell sieht mir das nicht aus - aber ich bin kein Jurist.

hi,

sortiere mal bitte deinen Text.
Einerseits schreibst du von Widerruf und zum Schluss ist es eine Kündigung.

oder soll dies nur ein abschließender Kommentar gewesen sein?

grüße
lipi

Ich habe in der Email an die Firma meinen Vertrag widerrufen. Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt, ich mache da offenbar noch keine ausreichenden Unterschiede :).

Hallo,

sowohl aus der Widerrufsbelehrung als auch aus der Antwort geht doch ganz eindeutig hervor, daß es darauf ankommt, was der Vertragsinhalt ist. In manchen Fällen gibt es nun einmal kein Widerrufsrecht, was auch genauso im Gesetz (§ 312f BGB) steht. Es stellt sich also die Frage, was Du erworben hast.

Bevor Du das nicht erwähnst, wird Dir niemand helfen können. Mal ganz abgesehen vom Verstoß gegen FAQ:1129, aber das scheint ja eh niemanden mehr zu interessieren.

Gruß
C.

Hallo.

Ja, wegen:

  1. §356 BGB, Abs. 5.
  2. Dem beiderseitigen Kündigungsrecht gemäß den AGBs

Gruß

Michael

Danke Michael! Dann weiß ich Bescheid

An alle anderen: danke für eure „Freundlichkeit“. Hätte ich die Antwort auf meine Frage gewusst, hätte ich wohl keine Fragen hier im Forum gestellt. Einleuchtend oder? Da ich das Gesetz nicht auswendig kenne und auch kein BGB durchwühlen wollte aufgrund einer Frage. Und ich das Juristendeutsch mehr als verwirrend finde, hatte ich gehofft hier Hilfe zu bekommen. Also hoffe ich ihr fühlt euch jetzt ganz toll, weil für euch ja die Antwort ganz klar erscheint. Herzlichen Glückwunsch! Und tschüß

Die FAQs wurden abgeschafft. Gegen etwas, was es nicht gibt, kann man nicht verstoßen. Auch wenn die idiotische Forumssoftware immer noch den Disclaimer einblendet. Ist halt alles Pfusch hier…

Glaube ich nicht mal. Irgendwo sind sie als „Tipp“ verbuddelt, nur keiner weiß wo.

Entscheidend ist das bereits Gesagte: FACK irgendwas interessiert keine Sau mehr. Hat aber ja auch die Vorteil, dass die Leut ihre Texte wieder so schreiben können, dass sie sie hoffentlich wenigstens selbst verstehen. Der ehemalige „Mister X“ in jedem zweiten Artikel war wirklich grausam.

jede email und jeder internetseiten-aufruf ist auch eine ‚lieferung von digitalen inhalten‘. es kommt darauf an, ob eine vertragliche LEISTUNG geliefert wurde. ist das der fall?

google spuckt mir nämlich haufenweise interessante links zu dieser firma aus.