Vertragswiderruf

Hallo zusammen, 

die Frage und nachfolgende Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.

Ich habe einen Internet- und Telefonanschluss telefonisch bestellt und dazu alle Endgeräte am 09.04. erhalten.
Nun entscheide ich mich dazu, diesen Vertrag am 12.04. zu widerrufen, da ich einiges über den Anbieter gelesen habe, was mir nicht passiert.

Ich habe 14-tägiges Rückgaberecht und möchte davon also Gebrauch machen.

  1. Wann endet die Frist? Am 23.04 (ich weiß nicht, ob der 09. schon als Tag zählt oder nicht)?

  2. Wie verhält es sich mit den Endgeräten - zählt hierbei der Poststempel oder wann es ankommt? Ich kann ja nicht sagen, wie lange DHL oder Hermes benötigt, um das Paket zu überbringen… 

Da ich gern einen anderen Anbieter hätte, möchte ich natürlich eine möglichst kurze Unterbrechung und die Endgeräte daher nicht unnötig früh verschicken, damit ich so ohne alles dasitze.

  1. Muss ich eigentlich für die Tage Internet zahlen, wo ich es genutzt habe?

Vielen Dank und viele Grüße

Ich habe 14-tägiges Rückgaberecht und möchte davon also
Gebrauch machen.

Du hast vielmehr ein Widerrufsrecht, solltest dass auch so benennnen und unverzüglich vorab per Telefax oder E-Mail ein unterschriebenes Kündigungsschreiben abschicken und das Original per Einwurfeinschreiben folgen lassen, bevor du die erste Monatsrechnung bekommst :open_mouth:

Da ich gern einen anderen Anbieter hätte, möchte ich natürlich
eine möglichst kurze Unterbrechung und die Endgeräte daher
nicht unnötig früh verschicken, damit ich so ohne alles
dasitze.

Das solltest du lassen: Mit der ersten Rechnung wäre wirksam Vertrag geschlossen :open_mouth:

„Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.“, § 312 d Abs. 4 BGB :open_mouth:

  1. Muss ich eigentlich für die Tage Internet zahlen, wo ich es
    genutzt habe?

Selbstverständlich.

G imager