Vertragszusatz nötig?

Hallo!

Angenommen ein Vermieter V baut einen Balkon in einen Wintergarten um. Die Ausführung gelingt nicht besonders gut und dem Mieter M gefällt die Konstruktion nicht besonders gut. Der Mietvertrag wurde aber erst nach dem Umbau inkl. Wintergarten abgeschlossen.

Vermieter V verstirbt und Erbe E, der auch über diesen Umbau nicht erbaut ist, einigt sich mit M darüber, dass der ungeliebte Wintergarten abgebaut wird und wieder ein normaler Balkon daraus wird.

Wäre es ratsam für E vorsorglich einen Zusatz zum Mietvertrag aufzusetzen, der vor dem Abriss die Einverständnis des M dokumentiert? Nur für den Fall das M irgendwann auf dumme Gedanken kommt (z.B. Mietminderung wg. fehlendem Wintergarten :wink:)? Gibt es im Netz irgendwo eine Vorlage für so einen Zusatz?

E möchte einfach vermeiden, nach X Jahren einen neuen Wintergarten bereitstellen zu müssen.

Viele Grüße

Anne

Hallo,

der Mieter kann eigentlich nicht rechtswirksam auf Mietminderungen in der Zukunft verzichten. Es empfiehlt sich daher eine Vereinbarung, die klar macht, dass der Umbau auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters hin erfolgt. Der Vermieter sollte sich hier entsprechend von einem Eigentümerverband oder Rechtsanwalt beraten lassen. Eine Vereinbarung könnte in etwa so aussehen:

Auf ausdrücklichen Wunsch des MIETERS baut der Vermieter den Wintergarten in einen Balkon um. Der Mieter verpflichtet sich dazu, diesen auf seinen Wunsch hin erfolgten Umbau zu dulden und hieraus keine Mietminderungsansprüche geltend zu machen. Dem Mieter ist bekannt, dass der Umbau mit Staub-und Schmutzbelästigungen einhergeht und erklärt sich dazu bereit, diese zu dulden und hieraus keine Ansprüche herzuleiten.

Hallo!

Danke, das klingt gut!

Gruß

Anne