Hallo!
Angenommen ein Vermieter V baut einen Balkon in einen Wintergarten um. Die Ausführung gelingt nicht besonders gut und dem Mieter M gefällt die Konstruktion nicht besonders gut. Der Mietvertrag wurde aber erst nach dem Umbau inkl. Wintergarten abgeschlossen.
Vermieter V verstirbt und Erbe E, der auch über diesen Umbau nicht erbaut ist, einigt sich mit M darüber, dass der ungeliebte Wintergarten abgebaut wird und wieder ein normaler Balkon daraus wird.
Wäre es ratsam für E vorsorglich einen Zusatz zum Mietvertrag aufzusetzen, der vor dem Abriss die Einverständnis des M dokumentiert? Nur für den Fall das M irgendwann auf dumme Gedanken kommt (z.B. Mietminderung wg. fehlendem Wintergarten
)? Gibt es im Netz irgendwo eine Vorlage für so einen Zusatz?
E möchte einfach vermeiden, nach X Jahren einen neuen Wintergarten bereitstellen zu müssen.
Viele Grüße
Anne