Vertragszwang?

Hallo Experten!

Genauso wie viele andere Abonnenten hatte Herr X mit einem Sender Y

Probleme, wegen dem Entfall der Ausstrahlung eines beliebten Ballspiels,

weil sich der Sender die Übertragungsrechte nicht sichern konnte.

Darauf hin wollte der enttäuschte oder getäuschte Herr X beim Sender Y

kündigen, weil er für etwas nicht bezahlen will, das gar nicht mehr

übertragen wird. Bei seinem Anruf ebendort drohte man ihm sogar mit

Klage, falls er seinen gültigen(!) Vertrag kündigen sollte.

Was kann Herr X nun tun, oder ist die Gesetzeslage tatsächlich auf der

Seite von Sender Y. Was sagt das Gesetz zu anderen Verträgen, kann man

ohne weiteres jemand sozusagen zu etwas zwingen(!), dass man nicht

braucht, will oder nicht mehr entsprechend ist(Zeitung,Versicherung)?

Und sind die Gesetze zu dem Thema in D, A, und CH einheitlich ?

Schöne Grüsse aus Wien an Alle von - clubomatic

An sich schon
Hallo clubomatic,
ich bin nun gar kein Rechtsexperte. Aber Deinem posting fehlt eine sehr
wichtige Information.
Hast Du einen allgemeinen Vertrag unterschrieben? In der persönlichen
Annahme - auf Sender Y kommt das beliebte Ballspiel? In diesem Fall
muss der Vertrag wohl erfüllt werden. Denn für Deine persönliche
Vermutung kann der Sender nichts.
Hast Du den Vertrag aber individuell für die Übertragung des beliebten
Ballspiels abgeschlossen - explizit - ist der Vertrag wohl nicht
zustande gekommen.
meint der Laie
Wilfried
aber vielleicht kommt ja noch richtiger juristischer Kommentar

Hallo clubomatic,

Hab im Brett Kino und Fernsehen folgendes gefunden:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß nach Wien
Sticky