Hallo Experten!
Genauso wie viele andere Abonnenten hatte Herr X mit einem Sender Y
Probleme, wegen dem Entfall der Ausstrahlung eines beliebten Ballspiels,
weil sich der Sender die Übertragungsrechte nicht sichern konnte.
Darauf hin wollte der enttäuschte oder getäuschte Herr X beim Sender Y
kündigen, weil er für etwas nicht bezahlen will, das gar nicht mehr
übertragen wird. Bei seinem Anruf ebendort drohte man ihm sogar mit
Klage, falls er seinen gültigen(!) Vertrag kündigen sollte.
Was kann Herr X nun tun, oder ist die Gesetzeslage tatsächlich auf der
Seite von Sender Y. Was sagt das Gesetz zu anderen Verträgen, kann man
ohne weiteres jemand sozusagen zu etwas zwingen(!), dass man nicht
braucht, will oder nicht mehr entsprechend ist(Zeitung,Versicherung)?
Und sind die Gesetze zu dem Thema in D, A, und CH einheitlich ?
Schöne Grüsse aus Wien an Alle von - clubomatic