Kann man einen Handyvertrag vorzeitig kündigen/auflösen, wenn der Grund ein Bruch im Vertauen zum Anbieter ist? Also ohne, dass der Anbieter sich irgendwo vertagswidrig verhalten hat, allerdings in kurzer Zeit einige Dinge vorgefallen sind wie:
-schlechte (falsche) Beratung bei Vertragsverlängerung (Vorenthaltung von Informationen, um teureres Handy und Tarif zu verkaufen,
-Unterlagen gehen verloren, die eben die Fehler bei Vertragsabschluss ein wenig abfangen würden
-Handy wird gesperrt, OBWOHL Rechnung bezahlt wird, (jedoch nach Abzug unrechtmäßiger Posten von Drittanbietern)
-stundenlange (ohne Übertreibung) Telefonate mit der Hotline, fast schon unverschämte Mitarbeiter
Ich würde mich über jeden Tipp freuen, DANKE im Vorraus
Hallo,
Kann man einen Handyvertrag vorzeitig kündigen/auflösen, wenn
der Grund ein Bruch im Vertauen zum Anbieter ist?
Wenn das so einfach wäre, würde sich jeder darauf berufen, sobald das erste „Problemchen“ auftritt.
Also ohne,
dass der Anbieter sich irgendwo vertagswidrig verhalten hat,
Wenn der Anbieter seien Teil des Vertrags erfüllt, wird der Kunde nichts machen können, als seinen Teil auch zu erfüllen.
-Handy wird gesperrt, OBWOHL Rechnung bezahlt wird, (jedoch
nach Abzug unrechtmäßiger Posten von Drittanbietern)
Im Vertrag steht sicher, daß das auch in dem Fall möglich ist. Im Gegensatz zum Festnetzanschluß wird ein Handy heute noch nicht als „notwendig“ erachtet und kann daher auch schon bei geringen Rückständen gesperrt werden.
BTW: jeder andere Handyprovider hätte vermutlich genauso gehandelt - jedenfalls kann man derartiges im Netz über alle Provider lesen. Bei einem Wechsel kommt man also vom Regen in die Traufe.
Wenn der Drittanbieter seine Forderung geltend macht, wird die eingezogen. Aus den Verbindungsdaten wird sicher hervorgehen, daß man dort angerufen hat - dafür, daß der Nutzer evtl. vergessen hat die Tastensperre zu aktivieren, kann der Anbieter nun mal nichts.
Cu Rene,
IANAL
-Handy wird gesperrt, OBWOHL Rechnung bezahlt wird, (jedoch
nach Abzug unrechtmäßiger Posten von Drittanbietern)
Im Vertrag steht sicher, daß das auch in dem Fall möglich ist.
Im Gegensatz zum Festnetzanschluß wird ein Handy heute noch
nicht als „notwendig“ erachtet und kann daher auch schon bei
geringen Rückständen gesperrt werden.
BTW: jeder andere Handyprovider hätte vermutlich genauso
gehandelt - jedenfalls kann man derartiges im Netz über alle
Provider lesen. Bei einem Wechsel kommt man also vom Regen in
die Traufe.
Wenn der Drittanbieter seine Forderung geltend macht, wird die
eingezogen. Aus den Verbindungsdaten wird sicher hervorgehen,
daß man dort angerufen hat - dafür, daß der Nutzer evtl.
vergessen hat die Tastensperre zu aktivieren, kann der
Anbieter nun mal nichts.
Cu Rene,
IANAL
Ist der Handyanbieter überhaupt verpflichtet Forderungen von Dritten einzutreiben? Ich kenne es nur von der Telekom, dass die das zwar auch machen, aber wenn man die Forderung der Dritten einbehält, hat das keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis mit der Telekom und dem Kunden. Die Telekom wird dem Drittanbieter dann lediglich mitteilen, dass der Kunde die Forderung nicht beglichen hat und der Drittanbieter solle sich dann direkt mit dem Kunden auseinander setzen
Gruß
Stefan
So wie Stefan sehe ich das auch, es wurde mehrfach bei dem Anbieter angerufen und gesagt, es sei KEIN abo abgeschlossen, der Anwalt meinte auch, es sei üblich, die Kosten eines dritten nicht übernehmen zu müssen, solange man das dem Anbieter mitteilt, und genau das ist passiert. auch die Kosten der Rückbuchung wurden (wenn auch völlig überteuert) mitüberwiesen. Der Anwalt sagte auch, dass der Anbieter keine Inkassobefugnis hat, wenn denen mitgeteiult: die Kosten sind unberechtigt dürften Sie die nicht einfordern, das sei dann Sache des Drittanbieters. Nun ist das Handy seit einem Monat gesperrt…