Leider ist noch eine Frage bei mir aufgekommen:
Wo liegt der grobe Unterschied zwischen Vertrauens- und Erfüllungsschaden?
Für mich heißt nämlich beides „die Vertragsparteien so stellen, wie vor dem Kauf“.
Ich stelle mir die Frage zB bei einem Fall, wo ein kaufvertrag geschlossen wird, in der Rechnung nach Lieferung jedoch ein anderer Preis steht, da der Katalog nur einen falschen Preis angegeben hat.
Wie wäre dies hier zu behandeln? Wieso muss der Käufer = der Erklärende der Anfechtung einen Schadensersatz leisten?
Für mich heißt nämlich beides „die Vertragsparteien so
stellen, wie vor dem Kauf“.
Nein. Richtig ist grob Folgendes:
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Vertrauensschaden: Der Geschädigte wird gestellt, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde.
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Erfüllungsschaden: Der Geschädigte wird gestellt, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung stünde.
Ich stelle mir die Frage zB bei einem Fall, wo ein kaufvertrag
geschlossen wird, in der Rechnung nach Lieferung jedoch ein
anderer Preis steht, da der Katalog nur einen falschen Preis
angegeben hat.
Wie wäre dies hier zu behandeln? Wieso muss der Käufer = der
Erklärende der Anfechtung einen Schadensersatz leisten?
Muss er nicht. Er muss auch nichts anfechten. Der Kaufvertrag würde in diesem Fall erst zustande kommen, wenn der neue Preis akzeptiert wird.
Levay