Vertrauensarbeitszeit

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

angenommen, ein Arbeitsvertrag weist „Vertrauensarbeitszeit“ aus.

Die Arbeitszeiten belaufen sich auf mind. 12 bis zu 18 Stunden täglich aus, 6 Tage die Woche.

Im Monatsbericht dürfen die maximalen Arbeitszeiten nicht schriftlich überschritten werden, also streicht jeder großzügig.

Konsequenz des Überschreitens wäre die minütliche Auflistung und Stellungnahme der Arbeitszeiten.

2 Monate schon wäre schriftlich berichtet worden, dass die Monatsarbeitszeit nicht mehr ausreicht, um die Arbeit zu bewältigen, es interessiert niemanden.

Was könnte man tun?

Angenommen, die Führungsebene riete dazu, sich mal einen Sonntag freizunehmen.

Reagiert die Berufsgenossenschaft, wenn man nach 80 Dienststunden die Woche jemanden oder sich selbst zum Krüppel gefahren hat?

VG
Mela

Hallo

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Gruß,
LeoLo