Vertrauensarbeitszeit: Erfassung und Prüfung
Hallöchen liebe Wissende.
Ein Mitarbeiter M in einem Unternehmen U hat vor Jahren eine mündliche Abmachung mit dem Arbeitgeber A über Vertrauensarbeitszeit getroffen.
Da A genau weiß, dass M ohnehin deutlich mehr als die vertragliche Arbeitszeit leistet, hat sich A darauf eingelassen, dass M sich die nervige Zeit zur Erfassung der Arbeitszeit einfach sparen kann.
A hat damit auch überhaupt kein Problem: Denn M ist leitend angestellt und seine Leistung ist jedem im Unternehmen klar ersichtlich.
Nun kommt allerdings das Finanzamt und prüft die Bücher von U - und fragt nach den Leistungsnachweisen von M, was insbesondere deswegen interessant ist, da M ein ungewöhnlich hohes Gehalt bezieht.
Diese Leistungsnachweise gibt es (natürlich) nicht.
Nun die Frage:
Wie kommen A und M, welche beide eigentlich kein Interesse an diesen Leistungsnachweisen haben, am Besten aus der Nummer raus?
Reicht es, wenn im Arbeitsvertrag von M eine Klausel eingefügt wird, welche die Existenz von Vertrauensarbeitszeit kombiniert mit der Abmachung, keine Leistungsnachweise zu erheben, dokumentiert?
Oder müsste M retroaktiv die Leistungsnachweise der letzten Jahre nach dem Prinzip „Papier ist geduldig“ erstellen und vom Arbeitgeber A abzeichnen lassen?
Gruß und Danke,
Michael