Wenn bisher eine Vertrauensarbeitszeit im Unternehmen in einer bestimmten Abteilung üblich war (der Rest der Belegschaft hat schon immer gestempelt) und nun eine allgemeine Zeiterfassung eingeführt wird, bedarf es hier einer Änderung des Arbeitsvertrages für die Mitarbeiter mit einer Vertrauensarbeitszeit?
ich denke nein. Über die Art der Zeiterfassung wird doch nichts im Arbeitsvertrag festgehalten (oder doch?), und der Umfang (also z.B. 20 Stunden oder 40 Sunden pro Woche) ändert sich ja dadurch sicher nicht.
Beatrix
Direktionsrecht des Arbeitgebers
Eine Änderung des Arbeitsvertrages bedarf es nur bei arbeitsvertraglichen Regelungen. Grundsätzlich ist die Art und Weise des Arbeitszeitnachweises Bestandteil des Direktionsrechtes des AG.
Sollte es in dem betrieb einen BR geben, würde diese Änderung aber der Mitbestimmung des BR unterliegen.