Hallo,
ich möchte vorzeitig in Rente gehen (GdB 50%) entweder mit 63 oder mit Abschlägen von 10,8% mit 60. Ich bin über die Pflege meiner Frau (100%) rentenversichert.
Vertrauensschutz sei nicht gegeben weil ich keine Altersteilzeit vor 2007 gemacht habe, somit wird der Rentenbeginn 3 Monate nach hinten verlegt (Jahrgang 1952). Da ich nicht berufstätig bin konnte ich ja keine Alterteilzeit machen, gilt da nicht doch der Vertrauensschutz?
Hallo, davon habe ich gar keine Ahnung. Aber Google hat bei 3 min. suchen, folgendes ausgespuckt. Da ist bestimmt noch mehr zu finden.
http://www.cecu.de/638+M5e87a22500d.html
Gruß Wolfgang
hallo alfred,
ich habe eine adresse die dir vieleicht weiterhefen kann.
Sozialverband Deutschland/Bundesverband-Sozialinfos
ich hoffe dir ist damit gedient. mehr kann ich leider nicht zum thema beitragen. schone grüße und alles gute
schnaeuzchennrw
Hallo,
ich kann da leider nicht weiter helfen.
Gruß
chrissixyz
Sorry aber nur kurz und knapp dazu : Nein!
Die Frage kann ich nicht beantworten, da mir das notwendige Wissen dazu fehlt.
MfG.
CKH