Also folgender Sachverhalt:
V beauftragt J damit eine Musikanlage zu mieten J mietet diese bei P. DIe Anlage wird getestet und ist dann zu groß. Die Vollmacht wird erfolgreich angefochten. P hat Schadensersatz Ansprüche nach §122. Kann er mit diesen Ansprüchen auch die Kosten für die Nutzung verlangen oder sind nur die Transportkosten im Vertrauensschaden enthalten? Wie shcauts mit c.i.c aus?
lg
Also folgender Sachverhalt:
V beauftragt J damit eine Musikanlage zu mieten J mietet diese
bei P. DIe Anlage wird getestet und ist dann zu groß. Die
Vollmacht wird erfolgreich angefochten. P hat Schadensersatz
Ansprüche nach §122.
Also folgende Antwort:
Mittlerweile hast Du gelernt, dass es keinen Schadensersatz nach § 812 BGB gibt. Das ist schon mal was.
Kann er mit diesen Ansprüchen auch die
Kosten für die Nutzung verlangen oder sind nur die
Transportkosten im Vertrauensschaden enthalten?
Kosten für die Nutzung? Meinst Du den Mietzins? Klar, der ist im Vertrauensschaden enthalten.
Wie shcauts
mit c.i.c aus?
Schlecht.
Guten Tag,
Also nach einem Mitarbeiter am Lehrstuhl des Professors der die Hausarbeit gestellt hat, gibt es Schadensersatz Anspruch nach § 812 in höhe der Kosten für die Nutzung der Anlage. Nach § 122 und c.i.c. Schadensersatz in Höhe der Transportkosten!
Hallo nochmal,
fragst Du den Mitarbeiter mal, wo er in § 812 BGB eine Anspruchsgrundlage für Schadensersatz sieht?