Hallo,
von manchen Firmen bekomme ich Mails, an deren Ende der nachfolgende Text steht:
„Vertraulichkeitshinweis:
Diese Nachricht kann vertrauliche Informationen enthalten. Sollten Sie nicht der vorgesehene Empfänger sein, so bitten wir Sie, den Absender unverzüglich zu informieren und die E-Mail zu löschen.
Jeder unbefugte Zugriff oder unbefugte Weiterleitung, die Fertigung einer Kopie, die Veröffentlichung oder sonstige in diesem Zusammenhang stehende Handlung ist untersagt. Da wir nicht die Echtheit oder Vollständigkeit der in dieser Nachricht enthaltenen Informationen garantieren können, schließen wir die rechtliche Verbindlichkeit der vorstehenden Erklärungen und Äußerungen aus.“
Inwieweit bindet das den Empfänger einer fehlgelaufenen Mail wirklich? Muss er sich daran halten? Kann man ihn anzeigen, falls er nachweislich dagegen verstößt? Oder auch Schadensersatz erfolgreich einklagen, falls nachweislich einer entstanden ist?
Grüße
Carsten