Vertraulichkeit zugesichert

Hallo gemeinde,

neulich bei XY-ungelöst wieder mal die Aufforderung Hinweise zu geben oder eine Aussage zu machen, mit der Bemerkung „Vertraulichkeit zugesichert“.

Ich glaube nicht, daß das überhaupt möglich ist. Bei einem evtl. stattfindendem Prozess wird dieser Zeuge wohl kaum als „Mr. X“ und mit übergezogener Strumpfmaske auftreten können, sondern unter seinem richtigen Namen und für alle Beteiligten sichtbar.

Ich halte dies für Augenwischerei der Behörden und eine Gefahr für den jeweiligen Zeugen, der sich sicher glaubt.

Wie seht Ihr das ???

Vielleicht sollte man sich mal, bevor man „Augenwischerei“ und sonstwas in den Raum stellt, überlegen, welcher Art so ein Hinweis ist, der idR. in der Sendung abgegeben wird, bzw. auf den die Behörden hier wirklich hoffen. Meist geht es darum, dass Beutstücke, das Fluchtfahrzeug, ggf. auch ein Täter irgendwo gesehen wurde. Das nehmen die Behörden dann zum Anlass, um die Ermittlungen dort unter Einbeziehnug der neuen Inforamtionen fortzuführen. In diesem Fall muss die Herkunft der Information natürlich nicht bekannt gegeben werden.

Der hier angenommene Fall, dass einer der Hinweisgeber tatsächlich ein Zeuge ist (also jemand, der die Tat selbst beobachtet hat) und daher dann auch vor Gericht unter Namensangabe auftreten muss, ist völlig abwegig. Denn entweder hat sich so jemand schon als Zeuge gemeldet, bzw. wurde bereits am Tatort von den Behörden angesprochen, oder er will es bewusst nicht. In diesem Fall wird er sich wohl ohnehin kaum in der Sendung melden.
Dea

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Hallo,

http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-4500.1-0001.htm

Gruß,

MecFleih