Wir haben im Internet ein Haus gefunden, dass uns interessiert und welches wir uns gerne näher ansehen möchten. Beim ersten telefonischen Kontakt mit dem Immobilienmarkler wurden wir darauf hingewiesen, dass der Verkäufer von jedem Interessenten verlangt eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen. Erst dann können wir einen Besichtigungstermin bekommen.
In dieser Erklärung steht jetzt zum Beispiel, dass wir keine Informationen an Dritte weitergeben dürfen, dass der Inhalt des möglicherweise zustandekommenden Kaufvertrages nicht weitergegeben werden darf oder auch dass wir alle Unterlagen bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrages zurückgeben müssen. Die Laufzeit dieser Erklärung ist 2 Jahre.
So nun unsere Frage. Ist solch eine Erklärung üblich? Ich habe bisher noch nie etwas davon gehört, dass man bei Immobilienkäufen Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen muss. Wir sind jetzt unsicher, ob wir das wirklich unterschreiben sollten!?