'Vertreter' des Vermieters

Hallo,

angenommen, in einem Mietvertrag treten zwei Personen auf: die Vermieterin A, „vertreten durch“ Person B (nachfolgend „Vertreter“ gennannt). Unterschrieben hat den Vertrag aber nur der „Vertreter“. Ist so ein Vertrag rechtskraeftig ?

Ist der „Vertreter“ automatisch „Bevollmächtigter“ in allen Fragen; oder ist eine solche Vollmacht von der Vermieterin separat zu erteilen ? (Aus dem Vertrag selbst geht nicht weiter hervor, welche Vollmachten der „Vertreter“ hat, oder welche Rolle er spielt.)

Wer ist im Falle von Auseinandersetzungen der Ansprechpartner (z.B., Mieterhoehung, Mietminderung, Abstellen von Dingen im Treppenhaus) ?
Ist das ausschliesslich der „Vertreter“, oder ausschliesslich der Vermieter, oder kann der Mieter entscheiden, an wen er sich wenden möchte ?

Von wem hat der Mieter „Anweisungen“ entgegenzunehmen ? Auch von dem „Vertreter“ ?

(Konkretes Beispiel: angenommen, der „Vertreter“ forderte den Mieter auf, seine Fahrraeder komplett vom Gelaende zu entfernen. Abgesehen davon, dass die Forderung selbst nicht legal erscheint; waere sein Schreiben überhaupt ernst zu nehmen, oder waere die Meinung der Vermieterin einzuholen, die aber selbst den Mietvertrag nicht unterschrieb) ?

Danke! Stefan

Da Ja auf konkrete Fragen( sihe Startseite)
nicht geantwortet wird, erzähl ich was mir in dieser Situation
an Gedanken kämen:
Ich würde in Erwägung ziehen, das ich keinen gültigen
Mietvertag für meine Wohnung habe.
Stell dir vor meine Vermieterin weis garnichts von der Vermietung der Wohnung.

Daher würde ich mit der Vermieterin, erstmal klären ob eine
entsprechende Vollmacht vorliegt.

Wenn nicht würde ich ganz schnell mit ihr einen Mietvertrag schließen.
Wenn ja würde ich dann die Details klären.

Wenn ich hier Fragen stelle, mach ich das wie in der Startseite
gefordert, hilft wiklich!.

herzlichst

Uwe

Hallo,

Unterschrieben hat den Vertrag aber
nur der „Vertreter“. Ist so ein Vertrag rechtskraeftig ?
Ist der „Vertreter“ automatisch „Bevollmächtigter“ in allen
Fragen; oder ist eine solche Vollmacht von der Vermieterin
separat zu erteilen ? (Aus dem Vertrag selbst geht nicht
weiter hervor, welche Vollmachten der „Vertreter“ hat, oder
welche Rolle er spielt.)

Generell ist es zulässig, einen Vertreter unterzeichnen zu lassen.
Dieser benötigt m. W. aber eine Originalvollmacht, in der festgehalten ist, in welchem Rahmen er Vertretungsbefugnis hat.
Genz unten im Link:
http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/mietv…

TM