Vertreter schließ falsche Versicherung ab

Hallo Zusammen,

bitte stellt Euch folgenden etwas merkwürdigen Fall vor:

Ein Ehepaar, er GEschäftsführer einer GmbH, sie Beamtin und alleinige GEsellschafterin der GmbH, haben eine normale Private- und Berufsrechtschutzversicherung.

Der Vertreter einer anderen Versicherung geht auf das Paar zu und sagt, das ist riskant, Eure Risiken sind nicht abgedeckt! Ihr benötigt eine Firmen-Rechtschutzversicherung für Selbständige! Das Ehepaar entgegnet, dass es ja in dem Sinne nicht selbständig sei, denn die GmbH ist ja die Firma. Nein das wäre so korrekt wie er das gesagt hätte, da als Geschäftsführer und Gesellschafter man eventuell besondere Risiken tragen würde.

Das Ehepaar stimmt zu und wechselt den Anbieter. Jahrelang passiert nichts, man ist im dem Glauben alles sei abgesichert, denn der Vertreter hatte damals ausdrücklich den Auftrag bekommen die bestehenden Faktoren zu übernehmen und um die firmenrechtlichen Angelegenheiten zu ergänzen.

Jahre später benötigt das Ehepaar seine Rechtschutzversicherung und stellt bei Anfrage der Kostendeckung fest durch die Ablehnung der Versicherung, dass sämtliche privaten und berufsrechtlichen Belange nicht mehr abgedeckt sind.

Wie kann das Paar gegen den Vertreter bzw. die Versicherung vorgehen??

Danke schon im voraus für eure Hilfe!!!

benhed

Hallo,

zuerst einmal eine Gegenfrage, hat das Paar nach Erhalt der Versicherungsunterlagen, den Versicherungsvertrag bzw. die Vertragsbedingungen durchgelesen ?

Da aus dieser Schilderung weder das Jahr des Vertragsabschlusses,
noch die ehemaligen, bzw. heutigen Vertragsbedingungen erkennbar sind,
kann man hier auch keine Antwort geben.
Ein Beratungsprotokoll hat es bei dem Abschluss sicherlich noch nicht gegeben. Wurden irgendwelche Informationen bezüglich der Vertragsübernahme festgehalten ?

Gruß Merger

Hallo,

denn der Vertreter hatte damals ausdrücklich den Auftrag
bekommen die bestehenden Faktoren zu übernehmen und um die
firmenrechtlichen Angelegenheiten zu ergänzen.

Ist das zweifelsfrei zu beweisen? Nicht nur „Ich habe einen Zeugen und er ist allein …“.
Das, was vor Jahren „gedacht war“ und „gemeint war“, kann bei Vertreter und Versichterten durchaus unterschiedlich aufgefasst worden sein.
(Anmerkung: Nach meiner Erfahrung wollen Vertreter alm liebsten möglichst umfangreiche Verträge abschliessen.)

Jahre später benötigt das Ehepaar seine
Rechtschutzversicherung und stellt bei Anfrage der
Kostendeckung fest durch die Ablehnung der Versicherung, dass
sämtliche privaten und berufsrechtlichen Belange nicht mehr
abgedeckt sind.

Welchen Vertrag hat das Ehepaar seinerzeit unterschrieben?
(Anmerkung: Von einem Geschäftsführer und einer Beamtin sollte man zumindest Grundkenntnisse von dem erwarten, was da unterschrieben wurde.)

Gruß
Jörg Zabel

Das Paar hat sich den Vertrag durchgelesen und den Vertreter darauf angesprochen, dass da wörtlich ja einiges fehlen würde, das wurde dann vom Tisch gewischt mit der Bemerkung: ist alles darin enthalten!

Ein BEratungsprotokoll gab es damals noch nicht! Dem Vertreter lagen jedoch die Vertragsunterlagen der alten Versicherung vor, er hat diese sogar für das Ehepaar gekündigt!

Das Paar hat sich den Vertrag durchgelesen und den Vertreter
darauf angesprochen, dass da wörtlich ja einiges fehlen würde,
das wurde dann vom Tisch gewischt mit der Bemerkung: ist alles
darin enthalten!

Und das Paar hat dem Vertreter damals dies geglaubt ?
Und nicht um eine schriftliche Antwort des Versicherungsunternehmens gebeten ?

Ein BEratungsprotokoll gab es damals noch nicht! Dem Vertreter
lagen jedoch die Vertragsunterlagen der alten Versicherung
vor, er hat diese sogar für das Ehepaar gekündigt!

Dies zu beweisen, dürfte dem Paar schwer fallen.

Ich frage mich, wie die Beamtin Ihre Beamten-Prüfung bestanden hat,
denn diese beinhaltet auch Rechtskunde, wie z.B. BGB (Vertragsrecht).

Gruß Merger