Hallo Sunny,
Hallo, wollte mal wissen ob Vertreter für Versicherungen oder
Staubsauger mitlerweile verboten sind? habe ich mir so sagen
lassen.
Nein.
Warum sollte z.B. die Tätigkeit eines Versicherungsvertreters
verboten sein?
Nein?! Was?
Was ist denn nun deine genaue Frage?
Nein, sie dürfen noch…
oder
Nein, sie dürfen nicht mehr…
Doch,sie dürfen immer noch ihrer Tätigkeit nachgehen.
(z.B. Kundenberatung,Schadensabwicklung,etc.)
Zur Neukundengewinnung kann er entweder „Klinken“ putzen,oder
den postalischen Weg wählen.
(Werbemüll habe ich fast jeden Tag im Briefkasten)
Wenn der „Staubsaugervertreter“ vor der Tür steht und möchte seine
Produkte verkaufen,liegt es an jedem selbst die Tür zu schliessen
oder aber schnell und kostenlos im Rahmen einer Produktvorführung
eine saubere Wohnung zu bekommen.
Verboten ist dies nicht.
Anders verhält es sich mit Werbeanrufen,die (wie schon beschrieben)
ein vorheriges Einverständniss des Kunden bedürfen.
LG Bollfried