Vertreter und Werbeanrufe verboten?

Hallo, wollte mal wissen ob Vertreter für Versicherungen oder Staubsauger mitlerweile verboten sind? habe ich mir so sagen lassen.
In ganz Deutschland und nur bestimmten Regionen?

Wie ist es mit Anrufen? dürfen Firmen noch anrufen und jemandem was am Telefon andrehen?

Hallo,

Hallo, wollte mal wissen ob Vertreter für Versicherungen oder
Staubsauger mitlerweile verboten sind? habe ich mir so sagen
lassen.

Nein.

Wie ist es mit Anrufen? dürfen Firmen noch anrufen und
jemandem was am Telefon andrehen?

Anrufe zu Werbezwecken dürfen nur bei vorheriger Zustimmung des Kunden erfolgen.
Gruß J.K.

wobei…

Anrufe zu Werbezwecken dürfen nur bei vorheriger Zustimmung
des Kunden erfolgen.
Gruß J.K.

…diese Zustimmungen liegen meist vor - subtil eingeholt z.B. bei Gewinnspielen, wo man durch Vergessen des Setzens eines Häckchens zugestimmt hat, dass ein Wust von Firmenkonglomeraten den Teilnehmer kontaktieren darf… oder auch Kauf in Onlineshops beinhaltet oft so eine Zustimmung…

Gruß
Hummel

Hallo,

Hallo, wollte mal wissen ob Vertreter für Versicherungen oder
Staubsauger mitlerweile verboten sind? habe ich mir so sagen
lassen.

Nein.

Nein?! Was?
Nein, sie dürfen noch…
oder
Nein, sie dürfen nicht mehr…

Hallo,

Hallo, wollte mal wissen ob Vertreter für Versicherungen oder
Staubsauger mitlerweile verboten sind? habe ich mir so sagen
lassen.

Nein.

Nein?! Was?
Nein, sie dürfen noch…
oder
Nein, sie dürfen nicht mehr…

Nein, sie durften und dürfen auch weiterhin.

Gruß
Falke

Hallo Sunny,

Hallo, wollte mal wissen ob Vertreter für Versicherungen oder
Staubsauger mitlerweile verboten sind? habe ich mir so sagen
lassen.

Nein.
Warum sollte z.B. die Tätigkeit eines Versicherungsvertreters
verboten sein?

Nein?! Was?

Was ist denn nun deine genaue Frage?

Nein, sie dürfen noch…
oder
Nein, sie dürfen nicht mehr…

Doch,sie dürfen immer noch ihrer Tätigkeit nachgehen.
(z.B. Kundenberatung,Schadensabwicklung,etc.)

Zur Neukundengewinnung kann er entweder „Klinken“ putzen,oder
den postalischen Weg wählen.
(Werbemüll habe ich fast jeden Tag im Briefkasten)

Wenn der „Staubsaugervertreter“ vor der Tür steht und möchte seine
Produkte verkaufen,liegt es an jedem selbst die Tür zu schliessen
oder aber schnell und kostenlos im Rahmen einer Produktvorführung
eine saubere Wohnung zu bekommen.
Verboten ist dies nicht.

Anders verhält es sich mit Werbeanrufen,die (wie schon beschrieben)
ein vorheriges Einverständniss des Kunden bedürfen.

LG Bollfried

1 Like

Obwohl ich meine Frage etwas bescheiden formuliert habe wurde sie gut beantowrtet, danke!

Ich hatte mal einem Bekannten den Begriff Klinkenputzer vorgeworfen da er was mit Versicherungen zutun hat auf Provison, da meinte er dass es mitlerweile verboten ist Menschen an der Tür zu belästigen…

der kann jetzt was hören, oder gibts Außnahmen?

Hi!

der kann jetzt was hören, oder gibts Außnahmen?

Naja, Versicherungsmensch wäre eine genehmigungsfreie Ausnahme.
Google mal nach Reisegewerbekarte …

Gruß
Guido