Vertreter verletzte Datenschutz

ich möchte Ihre meinung dazu wissen:

ich hatte eine versicherung gekündigt und der vertreter erzählte es brühwarm meinen eltern. ich bin 29 jahre und voll geschäftsfähig, eine vormundschaft und vollmacht bestand nicht. danach habe ich ihn in einer mail hart rangenommen - was macht er darauf? er prescht bei meinen eltern vor und legt ihnen meine emails auf den tisch und lässt sie sich durchlesen.

mit welchen konsequenzen muss dieser volkskümmerer rechnen, wenn ich ihn beim datenschutzbeauftragten des bundeslandes melde?

Hi,

ist schon der Hammer. Die Landesbehörde wird dem nachgehen, ist aber oft chronisch unterbesetzt (je nach Land). Falls du eine Rechtsschutz hast, könntest du privat wegen Verletzung des Datengeheimnisses und evtl Persönlichkeitsrechtes klagen (was genau geht sollte ein Anwsalt wissen).
Dann kommt der Kollege richtig ins Schwitzen. Und kündigen würde ich bei so einem Kandidaten eh alle Versicherungen. Evtl. bringt es was, mal direkt an die Versicherungsgesellschaft ran zu gehen und da Druck zu machen. Das tut dem aKollegen genau so weh und du hast den Stress mit der Klagae nicht.
Hoffe es hilft
Ulliyo

Hallo Joyner,

ob Du in Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz hier Erfolg hast, ist eine gute Frage.

Theoretisch steht auf die verbotene Nutzung / Verarbeitung / Weitergabe von personenbezogene Daten eine Strafe von bis zu 300.000 Euro. In meinem Satz sind aber die Einschränkungen „theoretisch“ und „bis zu“ und genau hier ist der Haken an der Sache.

Auf der anderen Seite ist die Aufsichtsbehörde aber verpflichtet jeder Meldung nachzugehen und genau da liegt Deine Chance.

Was aber genau dabei raus kommt kann ich Dir nicht sagen. Es könnte von einer Ermahnung bis zu einer Geldstrafe sein.

Ist er ein freie Vertreter oder bei einer Gesellschaft oder bei einem dieser ominösen Vereine wie MLP oder AWD?

An Deiner Stelle würde ich die Aufsichtsbehörde in Form des Landesbeauftragten für Datenschutz kontaktieren und den Vorgesetzten darüber informieren.

Viele Grüße
Robert

also ich habe vor die „BaFin“ in Bonn einzuschalten, denn diesen ist diese Versihcerungsgesellschaft und deren Auschliesslichkeitsvertreter untergeordnet. Außerdem werde ich beim Landesbeauftragten des Datenschutzes meinen Fall darlegen.

Ich will unbedingt eine schriftliche Entschuldigung von der Versicherung!!! Ich lasse mir meine Ehre nicht nehmen. Ich bin extrem traurig, dass ich anscheinend nichts wert bin und man mich so behandeln kann.

hallo.

danke für die antwort.

ich wollte darauf bezogen noch fragen, ob diese geldstrafe dann zugunsten des kunden vom vertreter bezahlt werden muss oder ob eventuell sogar eine entbindung des vertreters von seinen aufgaben geschehen kann?

nachtrag: der vermittler ist ausschließlichkeitsvertreter einer großen versicherungsgesellschaft und hat ein eigenes center mit etwa 8-9 angestellten.

folgende dinge hat er bei mir zu grabe getragen: meine persönlichkeitsrechte und mein recht auf informationelle selbstbestimmung.

Nachtrag:

man muss das ganze vor dem hintergrund sehen, dass ich im kündigungsschreiben auch noch explizit folgenden passus geschrieben habe: „indiskretionen werde ich nicht tolerieren“

… und genau trotzdem hat er es gemacht. unfassbar!

Nachtrag 2: 

man muss das ganze vor dem hintergrund sehen, dass ich im kündigungsschreiben auch noch explizit folgenden passus geschrieben habe: „indiskretionen werde ich nicht tolerieren“

und trotzdem hat er es gewagt.

Salve,

wenn Sie der Datenübermittlung nicht zugestimmt -eingewilligt - haben (§4 a BDSG) dürfen die Daten an die beschriebenen Stellen nicht weitergegeben werden. Insoweit liegt ein Datenschutzverstoß vor. Wie dieser zu bewerten ist, kann erst nach weiterer Aufklärung beantwortet werden. Sie können sich an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten oder/und den Datenschutzbeauftragten der Versicherung wenden, der dann feststellen kann, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Das kann bei einer OWI nach § 43 II BDSG um die 300000 € oder bei einer Straftat nach § 44 BDSG mit Freiheitsstrafe oder Geldbuße bewehrt sein.
Allerdings sind da noch einige Dinge zu klären, was der LDSB (Landesdatenschtuzbeauftragte) noch machen wird.

Vielleicht läßt sich die Angelegenheit auch gütlich aus der Welt räumen, da anscheinend zwischen „Volkskümmerer“ und den Eltern eine Verbindung besteht. Viel Erfolg

Par. 43 und 44 BDSG
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/BJNR0295…

Hallo unbekannt,

kein „Hallo“ - kein „Gruß“ oder „Danke“ etc. - aber kostenlose Beratung haben wollen?

Manieren haben manche Leute … sorry, aber so habe ich keine Lust.

Rufen Sie einfach dort an und verlangen jemanden, der für „nicht-öffentliche Stellen“ zuständig ist.

Gruß

von einem Kompetenzbolzen wie dir will sowieso keiner was lesen. Kannst dich im Erotikforum rumflegeln.

hast du im gegenzug schonmal eine entgeltliche Beratung bei werweisswas bekommen hm? nachdenken

Hm, vermutlich nicht viel, da keine grobe Verletzung des Datenschutzes vorliegt, er hat ja nicht die E-Mail in der Bild veröffentlicht nur den Eltern also Verwandschaft ersten Grades. Eventuell liegt auch noch eine langjährige Bekanntschaft vom Versicherungsagenten zu den Eltern vor. Ob man hier was erreichen kann wage ich zu bezweifeln. Mann kann höchstens bei der nächsten Email schreiben, das diese Email vertraulich ist. Besser wäre ein Brief (per Einschreiben bzw. persönlicher Übergabe und dem Hinweis der Vertraulichkeit). Der Datenschutzbeauftragte des Landes wird hier nichts unternehmen, wg. Nichtigkeit. Eine Beschwerde an die Versicherung ist hier wirkungsvoller.

der datenschutzbeauftragte des landes sieht das aber völlig anders als Sie nachdem ich mit ihm ein telefonat hatte…

und falls zu wenig passieren sollte werde ich mich auf meine ganz eigene körperliche art und weise dafür revanchieren.