Vertretung bei Eigentümerversammlung

Hallo,liebe Leute
Bin zum ersten Mal in diesem Forum,und möchte gerne wissen,ob mich ein Anwalt bei einer Eigentümerversammlung vertreten darf.
Für Antworten,bzw.Urteils-Quellen wäre ich sehr dankbar.
Franz

Hallo!

M.W. darf Dich jeder voll Rechtsfähige vertreten, den Du mit einer Vollmacht ausstattest.
Bei uns war das nie ein Problem, meinen Vater, meine Lebensgefährtin, oder auch unseren Mieter als Vertretung bei der Eigentümerversammlung zu benennen. Der Verwalter, der die Sitzungen führt, ist Rechtsanwalt, er müsste wissen, wenn es hier Probleme geben würde.

Grüße,

Mathias

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Vielen Dank für Deinen schnellen Rat. Franz

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