Liebe/-r Experte/-in,
ich wurde gefragt, ob ich für den Kauf einer Immobilie die bevollmächtigte Vertretung des Käufers beim Notartermin übernehmen könnte.
Ich habe sowas noch nie gemacht, daher würde ich gerne wissen:
-wie ist der Ablauf bei sowas aus
-wie sieht das rechtlich aus und erwachsen daraus für mich irgendwelche Pflichten ?
-muss ich irgendetwas vorbereiten
Vielen Dank
Sven
STOP!!!
Da ist etwas faul!
ZUERST PRÜFEN; UM WAS ES SICH HIERBEI HANDELT.
Niemand Fremder wird jemanden fragen, als Vertreter des Käufers einen notariellen Vertrag zu unterscheiben.
Was ist der Hintergrund und das eigentliche Ziel dieser Offerte?
Wer gab diese Offerte?
Ist das eine bekannte Person oder sind das fremde Leute?
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch
Vielen Dank
Es sind schon Bekannte und ich weiss worum es geht, ich vermute also keinen bösen Trick.
Ich meint einfach generell, ob man auf irgendwas achtgeben muss bei sowas.
S.
Das ist es ja! Auf was muss man achtgeben?
Hier geht es nicht um Vermutungen, sondern um den Umstand, dass Sie etwas unterschreiben, was Sie angeblich in Vollmacht tun.
Was ist, wenn im Vertrag Dinge stehen, die Sie per Vertrag zusagen, aber vom Auftraggeber nicht autorisiert wurden?
Warum will man nicht selbst diesen Notarvertrag unterschreiben?
Ich habe schon mehrmals von meinen Mandanten Aufträge erhalten, Kaufverträge in Vollmacht zu unterschreiben. Dabei wusste ich immer genau, was zu unterschreiben ist. Und es war meist ein Zeit- oder Entfernungsproblem, das mich veranlasste, diesen Weg zu gehen.
Was ist bei Ihnen und Ihrem Auftraggeber der wirkliche Grund?
Bei weiteren Fragen bitte ich Sie, mich direkt über meine Mailadresse anzuschreiben. Die Details ersehen Sie aus meinem Profil.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch