Vertretung des Vermieters bei Krankheit/Ableben

Hallo,

wie ist der Fall, wenn man kündigt in einem Zeitraum, wo der Vermieter sehr krank/nicht handlungsfähig ist und wenn er ablebt?
Wer vertritt ihn dann? Von wem bekäme man die Kaution wieder? wohin müsste man sich wenden?

Und was wäre für den Fall, wenn Schimmel in der Wohnung ist, der zeitnah beseitigt werden sollte, der Vermieter aber nicht handlungsfähig ist.
Was macht man?

Danke!

Hallo,

wie ist der Fall, wenn man kündigt in einem Zeitraum, wo der
Vermieter sehr krank/nicht handlungsfähig ist und wenn er
ablebt?
Wer vertritt ihn dann? Von wem bekäme man die Kaution wieder?
wohin müsste man sich wenden?

Hallo!
Man muss sich überhaupt nicht kümmern,denn die Erben treten in den Mietvertrag ein. Sie übernehmen auch die Kaution.
Und der Tod des Vermieters ändert erst einmal nichts,eine Kaution wäre nicht fällig,das Mietverhältnis läuft weiter.

Und was wäre für den Fall, wenn Schimmel in der Wohnung ist,
der zeitnah beseitigt werden sollte, der Vermieter aber nicht
handlungsfähig ist.
Was macht man?

Dann macht man das,was man in dringenden Fällen immer machen kann,wenn also Vermieter/Hausverwalter/Hausmeister nicht erreichbar sind.
Man beauftragt selbst Handwerker um absolut dringliche Schäden zu beheben,die Kosten kann man mit der Mietzahlung verrechnen.
Je nach Schadensart wird man bei geringen Fehlern länger warten müssen,bis sich der Vermieter rührt(Mietminderung wäre in jedem Falle davon unberührt).
Aber totaler Stromausfall,Rohrbruch,Heizungsausfall im Winter dulden sicherlich nicht einmal Stunden des Abwartens.

MfG
duck313

Hallo,

Dann macht man das,was man in dringenden Fällen immer machen
kann,wenn also Vermieter/Hausverwalter/Hausmeister nicht
erreichbar sind.

super und wie wäre das mit Schimmel im Badezimmer, im Duschbereich über der Wanne an/zwischen und wahrscheinlich auch hinter den Fliesen? Schimmel, der oberflächlich selbständig mit Schimmelentferner nicht entfernt werden kann? Kann/sollte man das aushalten und abwarten oder wie lange sollte man da warten? Welche Frist wäre in so einem Fall angemessen? Angenommen, es stinke jetzt nicht nach Schimmel und optisch würde es erst auf den 2. Blick auffallen. Aber sei halt Schimmel. Nun wäre halt auch ein Kind mit in der Wohnung. Keine Ahnung inwieweit das schädlich wäre und ob und inwieweit in die Raumluft abgegeben wird. Man ist nur verunsichert.

Danke Duck!

Schimmel braucht Feuchtigkeit um sich auszubreiten. Was hat der Eigentümer bzw. der jetzt Eigentümer getan bzw. gelassen, dass da Feuchtigkeit in der Wand ist?
Sollte das noch nicht absolut klar sein, würde ich erstmal den Ball flach halten. Das könnte sonst nach hinten losgehen und richtig teuer werden.

vnA

es geht hier um einen Mangel, der bei Übergabe verschwiegen wurde und nicht offensichtlich war zumal auch noch Duschwand genau davor stand. Neuer Mieter ist also erst eingezogen.

Hallo !

Bei Schimmel ist das immer so eine Sache.

Vorab,aus meiner Sicht kann man hier nicht Handwerker kommen lassen und etwa Putz abschlagen lassen und eine Sanierung veranlassen,wenn sich der Vermieter nicht rührt.
Aber man könnte im Extremfall(Gesundheitsgefährdung) fristlos kündigen und ausziehen.
Voraussetzung ist die tatsächliche Feststellung,es ist Schimmel,er ist gesundheitsgefährdend und es wäre unzumutbar das Bad zu nutzen.
Und Wohnung ohne Bad geht nicht.
Dann kann man in jedem Fall mindern,wenn Schadenbeseitigung absehbar oder eben ausziehen.
Vermieterverschulden beim Schimmel könnte ihn auch schadenersatzpflichtig machen,also erst kurz in der Wohnung,da wären wohl die Umzugskosten,Maklerkosten mind. zu erstatten.

Aber der Schimmel muss auf bauliche Mängel,falsche Sanierung und nicht durch Mieterverhalten(auch aus Unkenntnis!) entstanden sein.

Und darüber gibts ja regelmässig Streit. Da muss man sich fachkundige Hilfe holen(Mieterverein,Verbraucherberatung,Gutachter,Anwalt)

MfG
duck313

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… dann war es also nur eine sehr kurze Mietzeit, jetzt kurz vor der Kündigung. Ok.

vnA