Vertretung eines Anwaltes?

Wer haftet für versäumte Fristen und nicht ausgezahltes Geld, wenn ein Anwalt krank wird?
Was ist, wenn ein Anwalt plötzlich erkrankt und keine Vertretung bestellen kann?
Die Kammer lediglich bestätigt, dass es keinen Vertreter gibt, und sich dann in eine lange Sommerpause verabschiedet haben.
Wer haftet für versäumte Fristen und Termine, für Fremdgeld, das nicht ausgezahlt werden kann?
In so einem Fall sollte doch zum Schutz des Mandanten ein reibungsloser, zeitnaher Ablauf gewährleistet sein.

Lies mal hier rein, da erklärt sich einiges.

Grundsätzlich haftet der Anwalt, er muss rechtzeitig Ersatzvertretung oder Fristverlängerung besorgen.
Klar, gibts da auch Fälle wo es ihm unmöglich wäre, wird z.B. am letzten Tag vor Fristende überfahren oder verstirbt.
Trotzdem kann man auch später noch eine „Einsetzung in den vorherigen Stand“ beantragen und das unverschuldete Versäumnis „heilen“.