Vertretung in der Eigentümerversammlung

Hallo zusammen!

In einer WEG wurde ein Mieter endlich wegen jahrelanger Störung des Hausfriedens (Beschimpfungen diverser Eigentümer, Müllentsorgung im Hausflur, Beschädigung von Gemeinschaftseigentum, Morddrohungen gegen Eigentümer und andere Mieter, Verunreinigung fremder Terrassen durch Glassplitter, Zigarettenkippen etc. von seinem Balkon, usw.) erfolgreich herausgeklagt, hat ein halbes Jahr woanders gewohnt, war dann wegen Körperverletzung und Beleidigung in Haft. Danach hat er einer älteren Eigentümerin der WEG gesagt, er will übergangsweise bei ihr wohnen. Die hat ihm das gestattet, warum auch immer. Das „übergangsweise Wohnen“ dauert mehrere Monate, als die Eigentümerversammlung stattfindet.

  1. Was passiert, wenn der Mieter es schafft, die Eigentümerin so weit zu bringen, dass sie ihm die Wohnung vererbt? Können andere Eigentümer beim Notar die Zustimmung zur Übertragung des Eigentums und Eintragung ins Grundbuch verweigern?
  2. Kann er, wenn sie noch lebt, an der Eigentümerversammlung als Begleiter der Eigentümerin teilnehmen?
  3. Wenn sie ihn zur Teilnahme bevollmächtigt, kann die Gemeinschaft dann darauf bestehen, dass sie nicht gleichzeitig teilnimmt oder dass er die Versammlung verläßt, da sie ja augenscheinlich zur Teilnahme in der Lage ist?
  4. Es wurde vereinbart, dass die Protokolle nur Eigentümern zur Verfügung stehen und auch nicht weitergegeben werden dürfen. Trotzdem war der Mieter zu jedem Zeitpunkt auch während des alten Mietverhältnisses genauestens über die Einzelheiten der Eigentümerversammlung informiert. Sein ehemaliger Vermieter (glaubhaft) und die Eigentümerin, bei der er derzeit wohnt, streiten ab, die Protokolle weitergegeben zu haben oder mit dem Mieter über die Versammlung gesprochen zu haben. Wie kann verhindert werden, dass der Mieter weiterhin informiert wird?
  5. Kann die Eigentümerin gezwungen werden, das Untermietverhältnis aufgrund der bisherigen Vorkommnisse zu kündigen, auch wenn er sich bisher ruhig verhält?

Bin für Antworten sehr dankbar!

Hallo zusammen!

Hallo

  1. Was passiert, wenn der Mieter es schafft, die Eigentümerin
    so weit zu bringen, dass sie ihm die Wohnung vererbt? Können
    andere Eigentümer beim Notar die Zustimmung zur Übertragung
    des Eigentums und Eintragung ins Grundbuch verweigern?

Nein, die eigentümer werden nicht gefragt. Der WEG Verwaltrer wird muss aber zustimmen. Dieser kann auf Grund der Persönlichen Problematik mit der Person die eintragung ablhenen.

  1. Kann er, wenn sie noch lebt, an der Eigentümerversammlung
    als Begleiter der Eigentümerin teilnehmen?

Nicht als begleiter. Er könnte aber als Vertreter mit einer Vollmacht an der Versammlung teilnehmen.

  1. Wenn sie ihn zur Teilnahme bevollmächtigt, kann die
    Gemeinschaft dann darauf bestehen, dass sie nicht gleichzeitig
    teilnimmt oder dass er die Versammlung verläßt, da sie ja
    augenscheinlich zur Teilnahme in der Lage ist?

Ja, entweder der eingeladene oder die Bevollmädchtigte Person können teilnehmen - nicht beide zugleich.

  1. Es wurde vereinbart, dass die Protokolle nur Eigentümern
    zur Verfügung stehen und auch nicht weitergegeben werden
    dürfen. Trotzdem war der Mieter zu jedem Zeitpunkt auch
    während des alten Mietverhältnisses genauestens über die
    Einzelheiten der Eigentümerversammlung informiert. Sein
    ehemaliger Vermieter (glaubhaft) und die Eigentümerin, bei der
    er derzeit wohnt, streiten ab, die Protokolle weitergegeben zu
    haben oder mit dem Mieter über die Versammlung gesprochen zu
    haben. Wie kann verhindert werden, dass der Mieter weiterhin
    informiert wird?

Gar nicht. Wenn ich bei jemandem Wohne und weiß wo die Protokolle sind, ist es fast unmöglich es auszuschliessen das er diese liest.

  1. Kann die Eigentümerin gezwungen werden, das
    Untermietverhältnis aufgrund der bisherigen Vorkommnisse zu
    kündigen, auch wenn er sich bisher ruhig verhält?

Das wird ein schwerer Akt. Das Eis ist sehr dünn dafür…

Bin für Antworten sehr dankbar!