Hallo zusammen!
In einer WEG wurde ein Mieter endlich wegen jahrelanger Störung des Hausfriedens (Beschimpfungen diverser Eigentümer, Müllentsorgung im Hausflur, Beschädigung von Gemeinschaftseigentum, Morddrohungen gegen Eigentümer und andere Mieter, Verunreinigung fremder Terrassen durch Glassplitter, Zigarettenkippen etc. von seinem Balkon, usw.) erfolgreich herausgeklagt, hat ein halbes Jahr woanders gewohnt, war dann wegen Körperverletzung und Beleidigung in Haft. Danach hat er einer älteren Eigentümerin der WEG gesagt, er will übergangsweise bei ihr wohnen. Die hat ihm das gestattet, warum auch immer. Das „übergangsweise Wohnen“ dauert mehrere Monate, als die Eigentümerversammlung stattfindet.
- Was passiert, wenn der Mieter es schafft, die Eigentümerin so weit zu bringen, dass sie ihm die Wohnung vererbt? Können andere Eigentümer beim Notar die Zustimmung zur Übertragung des Eigentums und Eintragung ins Grundbuch verweigern?
- Kann er, wenn sie noch lebt, an der Eigentümerversammlung als Begleiter der Eigentümerin teilnehmen?
- Wenn sie ihn zur Teilnahme bevollmächtigt, kann die Gemeinschaft dann darauf bestehen, dass sie nicht gleichzeitig teilnimmt oder dass er die Versammlung verläßt, da sie ja augenscheinlich zur Teilnahme in der Lage ist?
- Es wurde vereinbart, dass die Protokolle nur Eigentümern zur Verfügung stehen und auch nicht weitergegeben werden dürfen. Trotzdem war der Mieter zu jedem Zeitpunkt auch während des alten Mietverhältnisses genauestens über die Einzelheiten der Eigentümerversammlung informiert. Sein ehemaliger Vermieter (glaubhaft) und die Eigentümerin, bei der er derzeit wohnt, streiten ab, die Protokolle weitergegeben zu haben oder mit dem Mieter über die Versammlung gesprochen zu haben. Wie kann verhindert werden, dass der Mieter weiterhin informiert wird?
- Kann die Eigentümerin gezwungen werden, das Untermietverhältnis aufgrund der bisherigen Vorkommnisse zu kündigen, auch wenn er sich bisher ruhig verhält?
Bin für Antworten sehr dankbar!