An der Versamlung einer Eigentümergemeinschaft nimmt seit zwei Jahren ein Mitbewohner eines Eigentümers ein, d. h. diese Person ist kein Eigentümer. Der Eigentümer selber erscheint in der Versammlung nicht. Der Mitbewohner hat keine Vertretungsvollmacht, er begründet seine Anwesenheit damit, daß er ja auch in dem Haus wohnt.
In der Teilungserklärung der WE-Gemeinschaft ist nicht explizit geregelt, wie die Vertetung bei der Versammlung geregelt ist.
Frage: Ist der Mitbewohner überhaupt zur Teilnahme an der Versammlung berechtigt? Falls nein, wie kann man ihm dies untersagen? Sind die in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse überhaupt wirksam, da er ja u. U. unberechtigt fleissig mit abgestimmt hat?
Hallo,
nein, ist er nicht berechtigt zu, selbst mit dem argument er wohne da, also Mieter, kann er nicht kommen. Das wäre ja lustig wenn mein Mieter für mich zur EV gehen würde.
Nur Ehegatten, andere Eigentümer oder der Verwalter sind durch schriftliche Vollmacht dazu berechtigt an der Versammlung teilzuhaben.
Die vergangenen Versammlungen sind erst dann nichtig
wenn auch widersprochen wurde innerhalb der Frist (ich glaube 4 Wochen?) Für die Zukunft würde ich den Verwalter vor der Versammlung fragen, ob tatsächlich alle Anwesenden sich legitimiert haben und bevollmächtigt sind, ansonsten würde jeder Beschluß als Null und Nichtig gelten. Sollte dann trotzdem eine fremde Person (kein Eigentümer) an der Versammlung teilhaben wollen, würde ich dem Verwalter klipp und klar sagen, dass er gegen geltendes Recht verstöst und dies ins Protokoll aufnehmen lassen.
Google ist aber in deinem Fall dein Freund, schau mal http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/BJNR0017509…
Lieben Gruß
Plö
Hallo Plö,
danke für die Antwort!
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