Vertretung minderjähriger Erben durch Rechtshelfer oder Eltern

hallo zusammen,

Mutter verstorben,  zwei Kinder -Tochter und Sohn. Sohn verstarb ein Jahr zuvor, so dass die minderjährige Tochter des Sohnes die Erbfolge antritt. Die Kosten der Beerdigung des Sohnes wurden aus moralischen Gründen von der Mutter und Schwester getragen,Da der Sohn nicht ewig beim Bestatter verweilen durfte.  
Da die Tochter minderjährig ist und deren Mutter es nicht einsah zum Sozialamt zu gehen um eine Kostenübernahme zu beantragen um wenigstens einen Teil zu übernehmen.

Die Tochter der Erblasserin hat bei Beginn des Erbverfahrens alles erklärt, wie hoch die Summe des Erbes zum Zeitpunkt des Todes war und was nach Abzügen der Verbindlichkeiten ( Beerdigung) dann übrig sein würde. Diesen Betrag gilt es dann zu teilen. Die Frage an beide war, ob sie aus Fairness und Anstand bereit wären einen Teil der Beerdigungskosten des Bruders aus moralischen Gründen  aus dem Erbteil des Kindes zurück zahlen würden. Dies fanden beide in Ordnung.

nach Absprache mit den anderen Beiden wurde dann der Ablauf  zwecks Erbscheinbeantragung  besprochen und von der Tochter der EL in die Hand genommen. Nach Feststellung der Erben würde auch der Erbschein erteillt werden.
Um  das Guthaben bei der Bank aufzulösen brauchte die Bank die Kopien ALLER Erben , diese hat die Tochter der Erblasserin im beisein der beiden anderen kopiert und alles nach Erhalt des Erbscheines wie es im Vorfeld mir den Beiden besprochen wurde zur Bank geschickt.damit das Guthaben aufgelöst wird.Sobald das Guthaben auf das Konto der Tochter der El überwiesen würde, so gilt es nach Abzug der Verbindlichkeiten das restliche Guthaben zu je einem 1/2 Anteil aufzuteilen.  bis dahin war alles im Lot.

Die Bank schickte eine Kopie  des Guthabens an das Finanzamt  und informierte die Tochter der EL darüber. Mehr erfolgte bislang nicht.

Nun bombadiert die Mutter der minderjährigen Tochter die Tochter der El und unterstellt ihr, das Geld zu unterschlagen , wie dreist diese sei sie förmlich über den Tisch zu ziehen da sie das Geld schon auf dem Konto habe ect.ect. und das sie kein Recht habe die Beerdigungskosten der Mutter abzuziehen.  bla bla bla.Und die des Bruders schon garn nicht. Und das gar nichts besprochen wurde.Sie könne sich an nichts erinnern.

Die eigentliche Frage nun :

Da es den Eindruck erweckt das diese Mutter aus purer Habgier handelt und ich nicht sicher bin, ob das Geld auch auf dem Konto der Tochter landet stelle ich da die Interessengleichheit der Mutter arg in Frage. Diese hat dann einen Anwalt für Wohnrecht angegeben der ihre Interessen nun vertritt.
Darf die Tochter der EL das Geld so einfach überweisen oder macht es Sinn über das Gericht einen Rechtsbeistand zu beantragen der dann so wie es sich gehört die Interessen
des Kindes bis zur Volljährigkeit vertritt. 
Oder soll alles der Wohnungsanwalt regeln?

Über Antwort wäre ich sehr dankbar

MFG

Hallo,

bereits nach dem ersten Absatz hatte ich den Überblick verloren. Bitte erläutere nochmal, wer Mutter und wer Tochter von wem ist.

Am besten hängst Du die Frage kopiert nochmals ein und verwendest hinter den Bezeichnungen Kürzel in Klammern oder machst ggf. aus der verstorbenen Mutter eine Großmutter und aus der Tochter des Sohnes die Enkelin. Dann wäre die Mutter Der Enkelin wohl die Schwiegertochter. Ich hoffe, dass nicht noch mehr Personen involviert sind. Anderenfalls würde es wirklich kompliziert werden.

Gruß
vdmaster