Vertretung mit Weisungsbefugnis

Guten Tag,

Herr H. arbeitet als Facharbeiter in einer Firma.
Sein Schichtleiter wird nach Entgeltgruppe 10 bezahlt, da er administrative Aufgaben hat, weisungsbefugt ist, usw.
Im Falle einer Abwesenheit des Schichtleiters gibt es folgende Regelung, bei der ich mir ziemlich unsicher bin, ob diese so rechtens ist:

Ist der Schichtleiter einer Schicht abwesend (Urlaub, Krankheit, etc.), muss der Schichtleiter der gehenden Schicht (z.b. Frühschicht) einen Mitarbeiter der kommenden Schicht benennen. Egal wen!
Dieser übernimmt nun ALLES Rechte und Pflichten des Schichtleiters. Also Weisungsbefugnis, etc.
Es wird von der Abteilungsleitung verlangt, dass dieser Mitarbeiter nun, der ja keinerlei Schulung in Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement oder sonstigen Schichtleiteraufgaben hat, alles Rechte und Pflichten übernimmt. Er muss mit seinen Kollegen Gespräche führen, wenn die Arbeit nicht ordentlich gemacht wird, er muss Entscheidungen treffen, ist für alle erster Ansprechpartner, etc.

Aufs Jahr gesehen kommen da etwa 28 bis 40 Tage zusammen, da im Endeffekt doch immer der selbe die Vertretung übernimmt.

Leider wird der Vetreter mit 2 Entgeltgruppen weniger abgespeist, und selbst seine Kollegen, denen er weisungsbefugt ist verdienen mehr.
Schichtleiter E10
Kollegen größtenteils E9
Vertreter E8

Tarif IG BCE

Steht dem „regelmäßigen“ Vertreter nicht eventuell auch ein etwas höheres Gehalt zu?

Danke! :wink: