Vertretungs- Vertrag

Hallo, liebe www-ler,

mal angenommen, eine Lehrerin erhält einen Vertretungsvertrag an einer Schule, weil eine Lehrkraft wegen Krankheit, Schwangerschaft etc. längere Zeit ausfällt.
Dieser Vertrag ist befristet bis Schuljahresende oder bis die Lehrkraft wieder „zurück kommt“.
Stimmt es, dass die Lehrerin den Vertrag nicht selbst, d.h. vorzeitig, kündigen könnte?

Vielen Dank schon vorab!

H.

Hallo

Stimmt es, dass die Lehrerin den Vertrag nicht selbst, d.h.
vorzeitig, kündigen könnte?

Das ist korrekt, soweit nicht vertraglich ein Kündigungsrecht vor Befristungsende vereinbart ist. Das kann übigens nebst einzelvertraglicher Vereinbarung auch aus einem TV hervorgehen. Bei Lehrkräften gilt oft der BAT, dort ist eine Kümöglichkeit gegeben.

Gruß,
LeoLo