Vertretungsbefugnisse

Hallo,

ich hätte da eine Frage bezüglich den Vertretungsbefugnissen:

-) in welchen Rechtsformen ist dies möglich?
-) sind diese Vertretungsbefugnisse gleichzusetzen mit einer Prokura / Handlungsbevollmächtigung?
-) inwiefern unterscheiden sich die Vertretungsbefugnisse in den einzelnen Rechtsformen?

Danke im Voraus!

Grüße,
Martin

Hallo,

ich hätte da eine Frage bezüglich den Vertretungsbefugnissen:

ich habe gepfuscht und schon weitergelesen. Da Du Vertretungsbefugnisse offensichtlich nicht mit HV oder Proukra gleichsetzt, frage ich mich, was Du genau meinst.

-) in welchen Rechtsformen ist dies möglich?
-) sind diese Vertretungsbefugnisse gleichzusetzen mit einer
Prokura / Handlungsbevollmächtigung?
-) inwiefern unterscheiden sich die Vertretungsbefugnisse in
den einzelnen Rechtsformen?

Bevor ich mich darauf einlasse, wüßte ich eigentlich gern, worum es eigentlich. Schon mal was zu lesen: FAQ:1072

Gruß,
Christian

Hallo,

Vielen Dank für deine Antwort!

Bevor ich mich darauf einlasse, wüßte ich eigentlich gern,
worum es eigentlich. Schon mal was zu lesen: FAQ:1072

Richtig, mit der Vertretungsbefugniss meine ich nicht die Prokura oder die Handlungsvollmachten.

Die Frage taucht im Zusammenhang mit dem EBC*L (EBDL) auf. Der genaue Wortlaut des Lernziels: Grundsätzliche Regelungen für die Vertretungsbefugnisse in den verschiedenen Rechtsformen nennen und erläutern können."

Es gibt hier wohl Unterschiede bei den einzelnen Rechtsformen (Einzelunternehmen, KG, OHG, GesmbH, AG)…

Hallo,

Die Frage taucht im Zusammenhang mit dem EBC*L (EBDL) auf. Der
genaue Wortlaut des Lernziels: Grundsätzliche Regelungen für
die Vertretungsbefugnisse in den verschiedenen Rechtsformen
nennen und erläutern können."

da habe ich Deine Frage völlig in den falschen Hals bekommen. Es geht also um die gesetzlichen Vertretungsregelungen. Grundsätzlich:
Personengesellschaften: jeder persönlich haftende Gesellschafter einzeln
Kapitalgesellschaften: alle Vorstände bzw. Geschäftsführer gemeinsam, in der Praxis zwei Vorstände (bzw. GF) zusammen oder ein Vorstand (GF) mit einem Prokuristen (oder zwei Prokuristen zusammen)

Nützliche Quellen: BGB, HGB, AktG, GmbHG, GenG

Gruß,
Christian

Hallo Martin,

zu Deinen Fragen:

-) in welchen Rechtsformen ist dies möglich?

Prinzipiell kann man sich mit Vollmacht von jedem (am besten ist derjenige voll geschäftsfähig) vertreten lassen. Hier reicht i. d. R. eine meist in Schriftform verfasste Vollmacht aus. Außer, es handelt sich um höchstpersönliche Rechtsgeschäfte (z. B. Heirat, Leistung eines Eides etc.). Da kann man sich nicht vertreten lassen.

-) sind diese Vertretungsbefugnisse gleichzusetzen mit einer
Prokura / Handlungsbevollmächtigung?

Prokura erteilt normalerweise der Kaufmann, bestimmt nach HGB.

-) inwiefern unterscheiden sich die Vertretungsbefugnisse in
den einzelnen Rechtsformen?

Hier kommt es immer darauf an, welche Befugnis man hat.
Bspw. darf ein Lagerist Ware annehmen,
ein Einkäufer in der IT-Branche wird Software einkaufen dürfen,
ein angestellter Autoverkäufer darf die vorhandenen PKW verkaufen u. s. w. Hier wird i. a. keine besondere Vollmacht ausgesprochen, sondern sie ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis.

Aber man kann auch vertreten werden, ohne dass man jemanden beauftragt hat. Hier handelt der in Anführungszeichen Vertreter, als Vertreter ohne Vertretungsvollmacht. Das jeweilige Rechtsgeschäft ist dann schwebend unwirksam, d. h. stimmt der vermeintlich Vertretene zu, kommt ein Rechtsgeschäft zustande, verweigert er die Einwilligung, dann ist das Rechtsgeschäft nicht zustande gekommen.

Hoffe, das hat Dir etwas geholfen.

Gruß Susanne

Danke im Voraus!

Grüße,
Martin