Hallo,
ich hätte da eine Frage bezüglich den Vertretungsbefugnissen:
ich habe gepfuscht und schon weitergelesen. Da Du Vertretungsbefugnisse offensichtlich nicht mit HV oder Proukra gleichsetzt, frage ich mich, was Du genau meinst.
-) in welchen Rechtsformen ist dies möglich?
-) sind diese Vertretungsbefugnisse gleichzusetzen mit einer
Prokura / Handlungsbevollmächtigung?
-) inwiefern unterscheiden sich die Vertretungsbefugnisse in
den einzelnen Rechtsformen?
Bevor ich mich darauf einlasse, wüßte ich eigentlich gern, worum es eigentlich. Schon mal was zu lesen: FAQ:1072
Gruß,
Christian