Vertretungsberechtigte Person bei gmbh

Moin

vielleicht kann mir jemand helfen.

das der geschäftsführer oder inhaber einer gmbh im Handelsregister steht ist klar

Muss aber eine weitere vertretungsberechtigte Person im Handelsregister stehen. Oder kann man es mündlich festlegen das jemand vertr. berechtigt ist oder kann man es auch schriftlich machen etc?

Bei einer GmbH?
Bei einer LTD?

Vielen dank

gruß

Daniel

Eine ganz normale rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht muss nicht eingetragen werden.

Levay

Eine ganz normale rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht muss
nicht eingetragen werden.

Levay

Danke für die Info!

Hallo,

das der geschäftsführer oder inhaber einer gmbh im
Handelsregister steht ist klar

Muss aber eine weitere vertretungsberechtigte Person im
Handelsregister stehen. Oder kann man es mündlich festlegen
das jemand vertr. berechtigt ist oder kann man es auch
schriftlich machen etc?

es gibt zwei im HGB kodifizierte Arten der Vertretungsberechtigung: Prokura und Handlungsvollmacht (§§ 48ff. HGB). Beide können mündlich erteilt werden, die Prokura muß darüber hinaus ins HR eingetragen werden.

Zusätzlich kann jede weitere Art der Vollmacht erteilt werden, d.h. Postvollmacht, Vollmacht zur Entgegennahme von Lieferungen, Kassenvollmacht usw. Diese Vollmachten werden ebenfalls nicht eingetragen und können beliebig ausgestaltet werden. Es empfiehlt sich, die Vollmachtsträger denen gegenüber bekanntzugeben (bspw. durch Aushang), die mit diesen Personen in Berührung kommen.

Größere Unternehmen erstellen darüber hinaus Unterschriftenverzeichnisse, aus denen hervorgeht, welcher Mitarbeiter über welche Vollmacht verfügt. Derartige Verzeichnisse bekommt man als normaler Kunde normalerweise nicht zu sehen, weil darin auch die Unterschriften abgedruckt werden. Das Risiko wäre also groß, daß jemand ein bißchen übt und dann diese Unterschriften mißbraucht.

Gruß,
Christian