Liebe Kenner der Beamtenverhältnisse,
Muss ich mich als Studienreferendar selbst erkundigen, ob ich für eine Vertretungsstunde einegteilt bin? Oder muss mich die Schule informieren?
Gruß,
Andreas
Liebe Kenner der Beamtenverhältnisse,
Muss ich mich als Studienreferendar selbst erkundigen, ob ich für eine Vertretungsstunde einegteilt bin? Oder muss mich die Schule informieren?
Gruß,
Andreas
Muss ich mich als Studienreferendar selbst erkundigen, ob ich
für eine Vertretungsstunde einegteilt bin? Oder muss mich die
Schule informieren?
Hallo Andreas,
normalerweise hängt im Lehrerzimmer ein Vertretungsplan für den/die kommenden Tage/e aus, dem jeder Lehrer und Referendar entnehmen kann, ob und wofür er eingeteilt ist. Zusätzlich informiert wurde man an den Schulen, die ich kenne, nicht.
Falls du an einem Tag die Schule vor dem allgemeinen Unterrichtsschluss verlässt, solltest du dich sicherheitshalber erkundigen.
(Ich würde da schon sorgfältig sein, denn nach meiner Erfahrung macht man sich sehr unbeliebt, wenn man Vertretungsstunden übersieht oder vergisst.)
Gruß
Kreszenz
Präzisierung
Vielen Dank. Das Problem (es geht nicht um mich persönlich) besteht darin, dass am Tag zuvor Seminartag war (der Referendar also nicht an der Einsatzschule weilte) und die Vertretungsstunde die erste Stunde des folgenden Tages sein sollte.
Kann die Schule erwarten, dass sich der Ref. von sich aus meldet?
Andreas
normalerweise hängt im Lehrerzimmer ein Vertretungsplan für
den/die kommenden Tage/e aus, dem jeder Lehrer und Referendar
entnehmen kann, ob und wofür er eingeteilt ist. Zusätzlich
informiert wurde man an den Schulen, die ich kenne, nicht.Falls du an einem Tag die Schule vor dem allgemeinen
Unterrichtsschluss verlässt, solltest du dich
sicherheitshalber erkundigen.
(Ich würde da schon sorgfältig sein, denn nach meiner
Erfahrung macht man sich sehr unbeliebt, wenn man
Vertretungsstunden übersieht oder vergisst.)
In § 9 Abs. 3 der LDO (Lehrerdienstordnung)(siehe unten) heißt es wörtlich: „(…) darüber sind die Lehrkräfte frühzeitig zu informieren“, was meiner Meinung nach heißt, die Schule muss dafür Sorge tragen, dass ein Lehrer von einer Änderung erfährt. Normalerweise geschieht dies am Vortag durch Aushang des Vertretungsplanes. Wenn allerdings ein Lehrer aus dienstlichen Gründen am Vortag nicht an der Schule weilt und demzufolge den Plan gar nicht einsehen KANN, wäre es meiner Meinung nach Aufgabe der Schule - zumindest würde dies der Anstand verlangen -, den Lehrer von der Änderung in Kenntnis zu setzen. Schließlich kann man von einem Lehrer nicht erwarten, dass er stündlich in der Schule anruft, um sich nach evtl. Änderungen zu erkundigen… Ich wüsste auch nicht, dass dies in einem Gesetz geregegelt wäre - oder weiß jemand etwas anderes?
(3) 1Die Lehrkraft hat ihre Unterrichtszeiten einzuhalten. 2Sie ist verpflichtet, auch außerhalb ihres planmäßigen Unterrichts und - unbeschadet ihres Urlaubsanspruchs - in den Ferien aus dienstlichen Gründen in zumutbarem Umfang zur Verfügung zu stehen; die Anwesenheit in der Schule kann angeordnet werden; darüber sind die Lehrkräfte frühzeitig zu informieren. 3Zu diesen Verpflichtungen gehören insbesondere die Vorbereitung sonstiger schulischer Veranstaltungen (vgl. § 4 Abs. 1), die Vorbereitung des neuen Schuljahres, die Übernahme von Vertretungen, die Erledigung von Verwaltungsgeschäften, die Teilnahme an dienstlichen Besprechungen, an Veranstaltungen für die Erziehungsberechtigten, an Sprechstunden oder Sprechtagen für die Ausbildenden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der Beschäftigungsbetriebe, die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungsveranstaltungen sowie die Mitwirkung an der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte und an staatlichen Prüfungen.
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Wenn allerdings ein Lehrer aus
dienstlichen Gründen am Vortag nicht an der Schule weilt und
demzufolge den Plan gar nicht einsehen KANN, wäre es meiner
Meinung nach Aufgabe der Schule - zumindest würde dies der
Anstand verlangen -, den Lehrer von der Änderung in Kenntnis
zu setzen. Schließlich kann man von einem Lehrer nicht
erwarten, dass er stündlich in der Schule anruft, um sich nach
evtl. Änderungen zu erkundigen…
Dem stimme ich voll zu.
An meiner Schule war es allerdings so, dass die Vertretungspläne in der Regel nicht erst am Vortag ausgehängt wurden, sondern schon 3-4 Tage vorher (vorbehaltlich aktueller Ergänzungen). - Wer eine Vertretungsstunde ohne eigenes Verschulden versäumte, wurde natürlich auch nicht zur Rechenschaft gezogen.
Gruß
Kreszenz