Ist eine Vertretungsvollmacht mit uneingeschränktem Stimmrecht zu gebrauchen wenn in der Satzung des Vereins steht, dass über Beschlüsse die der erschinenen Mitglieder entscheiden?
Kann eine Satzung das Recht zur Vertretung aushebeln?
Gute Frage.
Ich würde es in die Satzung aufnehmen.
Ansonsten sehe ich kein Problem darin, wenn der Vertretene eine Vollmacht ausstellt und darin seinen Vertreter namentlich bennennt. Diese Vollmacht sollte zu Beginn der Versammlung genannt und im Protokoll erwähnt werden.
Interessant ist die Frage dahingehend, ob evtl. ein Nicht-Mitglied Weisungsgebunden an einer Versammlung teilnehmen darf. Auch hier sollte man eine Satzung ergänzen. ich werde dies für meinen örderverein auch überlegen.
Viele Grüße
Ich denke nicht, dass eine Satzung dies kann.
Es mag Ausnahmen geben, in einem normalen Förderverein eher nicht.
Mit einer Vollmacht ausgestattet, vertrete ich das Mitglied.
Es geht aus Deiner Aussage nicht hervor, dass die Mitglieder persönlich erscheinen müssen.
Im Zweifel würde ich einen Rechtsanwalt oder Notar dazu befragen.