Vertriebsprovision während Coronakrise

Hallo Zusammen,

ich bin im Vertrieb für Personaldienstleistungen tätig. Mein Gehalt besteht in etwa 50/50 aus Fixgehalt und Provision. Die Provision errechnet sich aus dem monatlichen Deckungsbeitrag, den ich für die Firma erwirtschafte. Der einfachheitshalber bekomme ich jeden Monat einen Abschlag auf die Provision, am Ende eines Quartal machen wir einen Schnitt und ich bekommen meistens eine Nachzahlung.

Nun zu meiner Frage: Ist der monatliche Provi-Abschlag, den ich seit ca 12 Monaten bekommen, Teil des regulären Gehaltes ( einseitige Willenserklärung)? Ich befürchte nämlich, dass ich aufgrund der Krise deutliche Einbussen bei der Provi haben werde und somit trage ich ein erhebliches Risiko bei der Pandemie, das eigentlich dem AG vorbehalten ist.

Ist der Arbeitgeber demnach verpflichtet, mir zumindest die monatliche Abschlagszahlung zuzusichern, auch wenn ich Sie aufgrund der Krise aktuell nicht erwirtschafte?

#coronavirus

[Überschrift editiert, verschlagwortet vom www Team]

Hallo,

ohne genaue Kenntnis der genauen vertraglichen Formulierung wäre jede Aussage Kaffeesatzleserei.
Der Kontakt mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht wäre gut angelegtes Geld in Hinblick auf rechtssichere Auskunft.

&Tschüß
Wolfgang

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