Verunglimpfung/Meinungsfreiheit

Hallo und guten Tag,
ich wußte nicht ob die Frage im Rechtsbereich oder im Internetbereich besser aufgehoben ist. Habe mich aber für den Rechtsbereich entschieden.
Also:
Wenn jemand, nennen wir ihn mal Paul, richtig von einer Hausverwaltung schikaniert wird. Also konkret, er 1,5 Jahre nach seinem Auszug zufällig „merkt“ dass er noch Geld zu bekommen hat, er stattdessen aber telefonisch beleidigt wird, gekränkt wird, er natürlich auch nicht zu einem Vorgesetzten durchgestellt wird und er nach längerer Zeit zwar endlich ein Schriftstück in den Händen hält, dem er entnehmen kann, dass er zwar noch Geld zu erhalten hat jedoch die Überweisung nicht durchgeführt wird, um einfach mal einen von mehreren Vorfällen anzudeuten. Paul ahnt ja, dass die „eigentlichen Vorgesetzten“ mit dem Verhalten dieses einen Büros nicht wirklich einverstanden wären, aber selbstverständlich wird Paul ja eher als Querulant dargestellt, denn das Büro gibt seine Beleidigungen und ähnliches ja nicht zu…
Dürfte besagter Paul nun ein Blog schreiben, dort seine Erlebnisse niederschreiben und -natürlich- auch den Namen „seiner“ Hausverwaltung nennen? Hätte ein Erfahrungsbericht über seinen Einzug in ein neugebautes Haus in einer Neubauanlage das dortige Leben bis hin zum Auszug inklusive der namentlichen Nennung der Hausverwaltung und seinen Erfahrungen mit eben dieser irgendwelche juristischen Folgen für ihn?
Also da man bedenken muss, das es doch einige Vorfälle gab, auch aus Erzählungen von Nachbarn die schier haarsträubend erscheinen, wäre ein solcher Blog wahrscheinlich ein recht kurzweiliger Erfahrungsbericht. Nur, lässt sich natürlich nicht jedes Gespräch, jedes Telefonat belegen, beweisen. Was darf Paul also machen? Oder darf er alles was er erlebt hat niederschreiben?
Vielleicht hat irgendwer Erfahrung mit ähnlichen Fällen und kann einen Ratschlag erteilen. Wohlwissend, dass es keine juristische Beratung darstellt.
Vielen lieben Dank für eine Antwort.

Hallo,

Paul sollte die Finger davon lassen, eine Hausverwaltung öffentlich zu diffamieren, denn dies hat er vor, sonst käme er nicht auf die Idee, dies in Form eines BLOG zu machen.
Weder die Hausverwaltung, noch ein Staatsanwalt oder Richter sind so dämlich, hier den „Vorsatz“ nicht erkennen zu können.

Wie kann man vergessen, dass man nach 1 1/2 Jahren noch Ansprüche hat?

Schönen Tag noch.