Hallo!
Ich habe eine Frage an die Rechtsexperten.
Folgender Fall:
Es wird eine Immobilie gekauft. Das Nachbargrundstück ist unbebaut. An der gekauften Immobilie wurde ein Jahr vor dem Kauf der Keller neu abgedichtet. Der hierfür entnomme Aushub wurde in Absprache mit dem Besitzer teilweise auf dem unbebauten Grundstück abgelegt.
Nachdem Verkauf der Immobilie fordert der Besitzer des unbebauten Grundstücks die Entfernung des Aushubs. Muss der neue Käufer dafür „Geradestehen“?
Viele Grüße
Oli
Nein.
Levay
Hallo Levay,
kannst Du das begründen?
lg,
Max
Klar: Es gibt keine Anspruchsgrundlage dafür.
Levay
Hallo Levay!
Klar: Es gibt keine Anspruchsgrundlage dafür.
Um deine ausführliche Darlegung mal für mich Laien verständlich zu machen: Der Vertrag wurde zwischen Nachbarn und Altbesitzer geschlossen, damit bleibt der Altbesitzer dafür verantwortlich, den Dreck zu entfernen. Der Neubesitzer hat zwar das Grundstück gelauft, ist aber damit nicht automatisch in den Vertrag mit den Nachbarn eingetreten, weil es sich um keinen Vertrag handelt, der mit dem Grundstück verbunden ist (wie z.B. ein Wegerecht oder eine Dienstbarkeit). Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Theoretisch wäre es natürlich möglich, dem Neubesitzer im Kaufvertrag das aufs Auge zu drücken - aber dazu wäre ein eigener Passus notwendig, in dem das erklärt wird.
Sorry, daß ich nachfrage, aber ich bin kein Jurist, und „es besteht keine Anspruchsgrundlage“ ist deshalb für mich ebenso aussagekräftig wie „nein, muß er nicht“. Und ob das, was ich mir selbst zusammenreime, stimmt, weiß ich ja nicht.
Liebe Grüße,
Max
Hallo Levay!
Moin, moin!
Um deine ausführliche Darlegung
Ich fand und finde eben, dass es dazu mehr nicht zu sagen gibt. Die gesetzliche Logik begründet ja nicht, warum jemand keinen Anspruch hat, sondern nur, warum jemand einen hat. Ich schulde dir, lieber Denker, keine tausend Euro. Grund: es gibt keine Anspruchsgrundlage. Ich kann natürlich nun auch erzählen, dass alle erdenklichen Anspruchsgrundlagen nicht gegeben sind, damit würde ich dann aber wohl den Rest meines Lebens verbringen, denn es sind ja unendlich viele Varianten möglich, die dazu führen, dass ich dir 1.000 Euro schulde. Du hast mir das Geld z.B. nicht „geliehen“ (kein Darlehen), ok, das kann ich jetzt sagen, aber dann muss ich konsequenterweise auch Milliarden anderer Möglichkeiten aufzählen.
mal für mich Laien
verständlich zu machen: Der Vertrag wurde zwischen Nachbarn
und Altbesitzer geschlossen, damit bleibt der Altbesitzer
dafür verantwortlich, den Dreck zu entfernen.
Ob der Altbesitzer das ist oder nicht, kann sogar dahinstehen. Es spielt hier schlicht keine Rolle, weil es nur um die Frage geht, ob der neue Eigentümer zur Verantwortun gezogen werden kann. Und warum sollte er? Was hat denn der mit dieser Aktion zu tun?
Der Neubesitzer
hat zwar das Grundstück gelauft, ist aber damit nicht
automatisch in den Vertrag mit den Nachbarn eingetreten, weil
es sich um keinen Vertrag handelt, der mit dem Grundstück
verbunden ist (wie z.B. ein Wegerecht oder eine
Dienstbarkeit). Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Na ja, wenn du das so ausdrücken möchtest, falsch ist es nicht.
Theoretisch wäre es natürlich möglich, dem Neubesitzer im
Kaufvertrag das aufs Auge zu drücken - aber dazu wäre ein
eigener Passus notwendig, in dem das erklärt wird.
Joah.
Levay
Griaßdi! 
Ich fand und finde eben, dass es dazu mehr nicht zu sagen
gibt.
Naja, wenn man kein Jurist ist, dann sind drei, vier Sätze mehr oft hilfreich. Eben zum Beispiel: Zwischen dem Neubesitzer und dem Nachbarn besteht kein Vertrag, nur zwischen dem Altbesitzer und dem Nachbarn, und der geht den Neubesitzer nichts an, solange er nicht explizit den Vertrag beim Hauskauf mit übernommen hat.
Ob der Altbesitzer das ist oder nicht, kann sogar dahinstehen.
Es spielt hier schlicht keine Rolle
Klar. Es kann auch alles beim Nachbarn hängen bleiben - das hängt davon ab, was damals vereinbart wurde. Geht aber den Neubesitzer alles nichts an, solange … (siehe oben)
Und warum sollte er?
Weiß ich als Nichtjurist, was es alles für Gesetze und Regeln rund um den Hauskauf gibt? 
Na ja, wenn du das so ausdrücken möchtest, falsch ist es
nicht.
Wie würdest Du es denn ganz richtig ausdrücken?
Liebe Grüße,
Max