Veruntreuung durch Nachlasspfleger

Hallo,

nehmen wir einmal an, ein Nachlasspfleger veruntreut 50.000 Euro.

Blöde Frage: gibt es eine Versicherung, die dann zahlt ?

Bei ehrenamtlichen Betreuern ist es z. B. so, dass diese automatisch über das Amtsgericht versichert werden. Wenn die mal etwas versieben (z. B. wichtigen Termin verpassen) und es entsteht ein Vermögensschaden, dann zahlt die Versicherung. Ist zumindest in Schleswig-Holstein so.

Gruss

Andreas

Hallo,

ich kenne keine Versicherung, die das zahlen würde. Zwischen „versieben“ (fahrlässig) und „veruntreuen“ (vorsätzlich) liegen Welten. Vorsatz ist in aller Regel nicht versicherbar,
viele Grüße
Andreas