Veruntreuung Erbrecht, Unterschlagung des Erbes

… Jahre alt und habe vor ca.!? 26-27 Jahren im Alter von 5-6 Jahren ein Haus mit großem Grundstück von einem nicht Familienmitglied geerbt, unser damaliger Vermieter der DG.-Wohnung im geerbten Haus, der gleichzeitig zusammen mit seiner Ehefrau aus Altersgründen durch meine Eltern betreut und gepflegt wurden. Er war wie mein eigener Opa für mich. Er liebte meine Familie da seine Tochter sie verstoßen hätte und sie zerstritten waren?!. Hiervon habe ich erst jetzt vor kurzem durch meine Mutter erfahren…

Nachdem seine Frau verstorben ist soll er meinen Vater gesagt haben, meine Kinder wollen mich nicht haben, ihr versorgt mich, wir sind Männer wir schaffen vieles im Leben aber lass und die Zukunft deines Sohnes absichern, ich werde das Haus den Jungen vererben!
Mein Vater soll abgeschlagen haben um die Lage nicht auszunutzen. Doch der alte Herr soll eigenständig ein Taxi gerufen und zum Notar gefahren sein um dieses Testament abzuschließen. Kurze Zeit darauf verstirbt der alte Herr dann. Die zerstrittene Tochter des Herrn erfährt dies sofort und reicht Klage ein. Die Angelegenheit soll zum Amtsgericht in L. Gegangen sein. Diese entschied dass die Tochter 20-30% und ich 70-80% vom Erlös erhalten sollen nach Verkauf des Hauses. Ferner soll entschieden worden sein dass mein Anteil auf einem Sparbuch einer Bank bis zu meiner Volljährigkeit verzinst werden soll bevor ich darauf Verfügung habe.
Mein Anteil soll etwa 279.000,- DM?! anfangs betragen haben.

Mein Vater ist dann die drauf folgenden 20-25 Jahre mal mehr, mal weniger erfolgreich in der Gastro-Branche tätig. Als ich dann etwa 12-14 Jahre alt 1990-1992 war ist er mit einem großem Restaurant Projekt pleite gegangen und soll etwa in gleicher Höhe bei derselben Bank wie mein Erbsparbuch verschuldet gewesen sein.
Hieraufhin soll er das Angebot von der Bank erhalten haben dieses Sparbuch mit seinen Schulden einfach zu verrechnen. Als mein Vater dies in frage gestellt haben soll, soll man ihm gesagt haben dass die Bank dies machen könnte wenn er nur zustimmen würde.
Nach kurzem Druckaufbau wie zahl doch an deinen Sohn zurück anstatt an uns, soll er dem Eintausch zugestimmt haben!

Dies ist die Version meiner Mutter die kurz nach meiner Volljährigkeit erst davon erfahren haben soll?! Was kann man hier machen?! Mein Vater ist in 2006 verstorben. Meine Mutter ist ein Pflegefall. Wie kann die Bank ein Urteil umgehen?! Es soll ein Sperrvermerk bestanden haben!
Mit Gerichtsurteil aus L.! Wie, wo komme ich an Unterlagen, ich habe nichts?! Wann verjährt so etwas?! Habe aber erst jetzt davon erfahren?! Habe ich recht auf Grundbucheinsicht?! Wie lange archiviert die Bank solche Unterlagen?! Hat die Bank dies eventuell ausgehebelt indem sie bis zu meiner Volljährigkeit abgewartet und somit sogar die drauf zu erhaltenen Zinsen vor Schein- Einlösung zu kassieren?! Wenn ich die Zinsen der Erbsumme über die Jahre berechne betragen diese schon mehr als die geerbte Summe?! Was ist der erste Schritt?!
Bitte um Hilfe!!! Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

T. C.

Sorry kann leider nicht helfen.
Fragen Sie mal beim Grundbuchamt und Nachlassgericht nach, die müssten eigentlich die Unterlagen haben.
Gruß

Diesen komplizierten und ausgefallenen Vorgang kann man nicht so einfach im Web klären. Die nötigen Recherchen erfordern Hintergrundwissen, Ausdauer etc. Einfacher hat es ein dortiger Notar oder Anwalt, wenn Sie ihm alle bekannten Daten und Fakten liefern. Danach kann er das Grundbuch und die Vormundschaftsakte des Gerichts ausfindig machen. Die Sache hat aber nur Sinn, wenn entweder die Bank Schuld hat oder Ihre Eltern erreichbares Vermögen haben, um Ihnen Schadenersatz zu leisten.

Hallo,

der erste und einzig richtige Schritt ist, sich in dieser Sache von einem Anwalt beraten zu lassen. Das ist in diesem Rahmen auf gar keinen Fall möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spot

hallo tbay
es ist ratsam in diesem fall einen anwalt aufzusuchen, denn, wenn es so ist, wie beschrieben, hat ihr vater ihr erbe unterschlagen, sobald eine verfügung besteht, hat er nicht das recht über ihr erbe zu verfügen, wie es ihm beliebt. auch können sie notfall die bank anklagen, aber dazu müssen sie einen anwalt aufsuchen, der ihnen dabei hilft, zu ihrem recht zu kommen, denn banken nutzten oft rechtliche grauzonen aus, um an ihr geld zu kommen, deshalb mein dringender rat an sie, so schnell wie möglich einen rechtsschutz aufzusuchen, der kann ihnen bestimmt weiterhelfen.
lg sicha

Hallo,
der Vortrag ist in einigen Punkten für mich nicht einleuchtend.
Sie haben das Haus bereits als Kind geerbt? Dann kann Ihnen das auch keiner nehmen.
Wenn Sie dann noch als Erbe eingesetzt wurden, frage ich mich, waren Sie zu diesem Zeitpunkt volljährig? Warum hat Ihr Vater die Dinge vor Gericht geregelt?
Warum wissen Sie über den genauen Inhalt nicht bescheid? Die Unterlagen (Prozessvorgang und Entscheidung/Vergleich) müssen doch vorliegen oder sonst ggf. vom Gericht beschafft werden können.
Ferner hätte Ihr Vater ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichts gar nicht über Ihr Vermögen bei der Bank verfügen können, da ist auf jeden Fall etwas falsch gelaufen und kann evt. auch rückgängig gemacht werden. Alle Summen, die ein Minderjähriger hat, dürfen von wem auch immer, nur weiter gegeben werden, wenn das Vormundschaftsgericht (heute Familiengericht) darüber ein Zustimmung erteilt hat.
Also kurz und gut, Sie müssen sofort zu einem erfahrenen Rechtsanwalt (wenn in Ihrem Gebiet vorhanden) oder besser zu einem Rechtsanwalt und Notar, der über eine gute längere Praxis verfügt und sich dort weiter helfen lassen. Auf dieser Schiene kann nur bedingt Auskunft erteilt werden, da die Sache viel zu umfangreich ist und Nachforschungen, die Sie allein nicht bewirken können, gemacht werden müssen.
MfG
PB

Das ist sehr komplex und ich kann auch nicht sicher sagen, dass ich alles genau verstanden habe. Daher kurz meine Wiedergabe: Die Bank hat -trotz Sperrvermerk- Ihr Vermögen dem Vater zur Verfügung gestellt? Die Bank kann das Gerichtsurteil natürlich nicht einfach so umgehen, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Kläger wären/sind ja nur Sie und da Sie von diesem „Handel“ nichts wussten, konnten Sie auch nichts unternehmen. Da Sie es aber jetzt wissen, können Sie jetzt etwas unternehmen. Verjährt sein dürfte hier noch nichts, da Sie ja jetzt erst Kenntnis vom Sachverhalt erhielten. Doch da bin ich nicht ganz sicher. Wichtig ist, dass Sie sich sofort einen sehr guten Fachanwalt suchen. Wieso haben Sie überhaupt keine Unterlagen? Sie sind doch wahrscheinlich auch Erbe des Vaters? Wenn Sie hier nur pflichtteilsberechtigt sind, haben Sie dennoch Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen zu Ihren Gunsten. Solange Sie aber nichts in den Händen halten, kann nur ein Anwalt das Urteil von damals im Gerichtsarchiv erhalten und ggfs. Ihre Unterlagen, die ja beim Vater und der Bank lagern herausverlangen.
Wichtig ist natürlich, dass das damalige Urteil zu Ihren Gunsten und dieser Sperrvermerk irgendwo sichtbar gemacht werden und dass Sie belegen können, erst jetzt Kenntnis vom Sachverhalt bekommen zu haben.
Wenn die Bank sich so verhalten hat, wie Sie schreiben, müssen Sie Strafantrag stellen. Doch das wird ein Anwalt alles erklären.
Unglaubliche Geschichte…Alles Gute!

hallo tbay, sehr kompliziert die Sache, auch was die Verjährung betrifft. Meiner Ansicht nach hilft da nur professionelle Hilfe durch einen Rechtsanwalt. Auch das Verhalten der Bank, wie geschildert, sehr dubios.
Viel Glück wünscht petit

ich kann ihnen nur raten,nehmen sie sich einen Anwalt fuer Erbrecht,das ist zu verwirrt,und ohne Einsicht In die Unterlagen ist das unmöglich.Ein Anwalt hat auch mehr Chancen Einblick bei der Bank zu bekommen.

Viel Glück

Hallo,
ich befürchte dass nach so langer zeit da nicht mehr viel zu machen ist.auch die unterlagen werden i.d.r.nicht länger als 10 jahre aufbewahrt.lassen sie sich bitte von einem anwalt beraten.das kostet nicht die welt,aber in einem so komplexen fall kommen sie nicht drum herum.

Hallo tbay,

kann Dir da leider nicht weiterhelfen.

Guten Morgen,

wow, ich muss schon sagen- SO eine Geschichte habe ich noch nie gehört! Zwar so ähnlich, aber nicht so krass…

Meines Erachtens bleibt hier nur noch der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht… Da kommt man alleine nicht mehr weiter!

LG aus Stuttgart

so wie ich das sehe, hat sich hier die Bank und der Erziehungsberechtigte der Untreue im besonders schwerem Falle schuldig gemacht.
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